4. Mai 2011
Die Kapitallebensversicherung ist eine beliebte Möglichkeit zur Altersvorsorge. Doch wie erfolgt ihre Auszahlung?
Bei einer Kapitallebensversicherung erhalten die Angehörigen des Versicherten im Falle seines Todes die festgelegte Versicherungssumme. Im Unterschied zur Risikolebensversicherung kann der Versicherungsnehmer die Summe jedoch auch nach Ablauf der Vertragszeit erhalten. Das heißt, dass die Beiträge, die bis dahin geleistet wurden, ausgezahlt werden. Die Höhe der Kapitallebensversicherung ist abhängig von den Versicherungsbeiträgen, die zuvor eingezahlt wurden. Man bezeichnet die Kapitallebensversicherung auch als gemischte Versicherung, da es sich bei ihr im Normalfall um eine Todes- und Erlebensversicherung handelt.
Die so genannte Ablaufleistung setzt sich sowohl aus einem garantierten als auch aus einem nicht garantierten Anteil zusammen. Der garantierte Anteil ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen bei Abschluss des Vertrages vereinbart hat. Bei dem nicht garantierten Anteil handelt es sich dagegen um eine Gewinnbeteiligung. Beide Anteile ergeben dann die prognostizierte Ablaufleistung. Kommt es jedoch auf dem internationalen Kapitalmarkt zu Kursänderungen, kann es vorkommen, dass die Prognose für den nicht garantierten Anteil niedriger ausfällt. Die Auszahlung des angesparten garantierten Anteils erfolgt jedoch auf jeden Fall, sodass die Kapitallebensversicherung zu den sicheren Geldanlagen gezählt werden kann.
Eine andere Möglichkeit zur Auszahlung der Kapitallebensversicherung ist der Beginn einer lebenslangen Rente. In diesem Fall erhält der Versicherte eine zusätzliche Rente von der Versicherung, deren Höhe von den monatlich gezahlten Beiträgen abhängt. Die monatliche Rente hat gegenüber der einmaligen Auszahlung den Vorteil, dass sie steuerlich günstiger ist. Zu Beginn der Laufzeit des Vertrages zahlt der Versicherte einmalig den Gesamtzahlbeitrag für seine Altersvorsorge. Nachdem er dies getan hat, ordnet man die monatliche Zusatzrente nach Auslaufen des Vertrages seinen weiteren Einkünften zu, wodurch die Besteuerung bei Vollendung des 65. Lebensjahres nur 18 Prozent beträgt. Bei Vollendung des 64. Lebensjahres sind es 19 Prozent.
Eine Kapitallebensversicherung kann jedoch auch vorzeitig ausgezahlt werden, indem man sie kündigt. Davon raten Experten jedoch ab, da es dabei zu erheblichen Verlusten für den Versicherungsnehmer aufgrund von hohen Bearbeitungsgebühren und Provisionen kommt.
Nachteil einer Kapitallebensversicherung ist, dass die monatlichen Raten recht hoch und die Laufzeiten ziemlich lang sind. Daher muss stets individuell entschieden werden, ob eine solche Versicherung lohnenswert ist oder nicht.
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