Nicht nur für erwachsene Menschen gelten zahlreiche Gesetze und Regelungen. Auch für Jugendliche gibt es diverse gesetzliche Bestimmungen.
Jugendliche unterliegen zwar verschiedenen Bestimmungen, ein spezielles Jugendgesetz gibt es in der Bundesrepublik Deutschland allerdings nicht.
Stattdessen sind Vorschriften, die sich mit Jugendlichen befassen, in diversen Gesetzen zu finden. Dabei handelt es sich unter anderem um das Bürgerliche Gesetzbuch, das Jugendschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Kinderarbeitsschutzverordnung sowie das Jugendgerichtsgesetz.
Außerdem zählt man noch weitläufig das Familien- und Erbrecht dazu. In diesem werden vor allem das Umgangsrecht und Sorgerecht der Eltern sowie das Erbrecht geregelt.
Anstelle eines einzelnen Jugendgesetzes gibt es also eine Ansammlung von unterschiedlichen Vorschriften und Regelungen.
Durch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird festgelegt, dass Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, als geschäftsunfähig gelten. Das bedeutet, dass Jugendliche für Rechtsgeschäfte auf die Erlaubnis ihrer Eltern angewiesen sind.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Jugendliche Geschäfte eingehen, die sie überfordern oder zu finanziellen Problemen führen.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. So regelt das Bundesgesetz den Konsum und den Verkauf von Alkohol und Zigaretten an Minderjährige.
Ebenfalls unter das Jugendschutzgesetz fallen die Zugänglichkeit von Videospielen, Computerspielen und Filmen sowie der Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten, Kinos und Spielhallen.
Ein weiteres wichtiges Gesetz für Jugendliche ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, das zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes zählt. Mit dem Gesetz sollen Jugendliche vor der missbräuchlichen Ausnutzung ihrer Arbeitskraft bewahrt werden. So legt es die Art der Arbeit und die Dauer der Arbeitszeit fest.
Eine Ergänzung ist die Kinderarbeitsverordnung. Diese sieht vor, dass Kinder, die älter als 13 Jahre sind, unter bestimmten Bedingungen leichten Arbeiten nachgehen dürfen. Dazu zählt man zum Beispiel Botengänge, das Betreuen von Haustieren, das Austragen von Zeitungen, das Arbeiten als Erntehelfer oder das Erteilen von Nachhilfeunterricht.
Durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird in Deutschland das Jugendstrafrecht geregelt. Grundlage des Gesetzes ist der Gedanke, dass Erziehung vor Strafe geht. So soll verhindert werden, dass Jugendliche durch kriminelle Handlungen keine Zukunftsperspektive mehr haben.
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Aber auch junge Menschen unter 21 Jahren können nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden, wenn sie nicht über die Reife eines erwachsenen Menschen verfügen. Dies wird vom Gericht von Fall zu Fall individuell entschieden.
Zur Anwendung kommen im Rahmen des Jugendstrafrechts Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmittel oder eine Jugendstrafe, deren Höchstmaß bei 10 Jahren Freiheitsentzug liegt.
Auch das Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches hat Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. So werden darin die Vaterschaft eines Kindes sowie Ansprüche und Verpflichtungen wie der Unterhalt und der Umgang mit den Eltern, geregelt.
Das Erbrecht des BGB besagt, dass ein Testament bereits im Alter von 16 Jahren verfasst werden kann. Außerdem sind gezeugte Kinder, die noch nicht auf die Welt gekommen sind, erbberechtigt.
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25.02.13 | |
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24.12.12 | |
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