Schlägereien von Hooligans sind ab sofort strafbar

Von Max Staender
27. März 2013

Organisierte Massenschlägereien von Hooligans während eines Fußballspiels werden in Zukunft strafrechtlich verfolgt, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun bekannt gab.

Die "Dritte Halbzeit" sei laut den Richtern keineswegs vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, da die Prügeleien zu jedem Zeitpunkt eskalieren könnten und kein festes Regelwerk existierte.

Im speziellen Fall wiesen die obersten Richter eine Revision von drei Erwachsenen zurück, die ihren Streit mit einer anderen Jugendgang durch eine Schlägerei austragen wollten. Dabei verletzte sich einer der Kämpfer schwer und lag einen Tag lang auf der Intensivstation. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte die Schläger zu unterschiedlichen Jugendstrafen, woraufhin sie in Revision gingen und damit letztendlich scheiterten.