Die Rangstufen des Adels - Herkunft, Anrede und Nachkommen verschiedener Adelstitel

Unter dem Adel versteht man eine sozial exklusive Gruppe, die gesellschaftlich privilegiert ist. So werden zum Beispiel bestimmte Adelstitel vergeben. Wann immer eine Traumhochzeit von Adeligen im Fernsehen übertragen wird, sitzen Millionen Zuschauer gebannt vor den Bildschirmen. In der heutigen Gesellschaft spielt der Adel jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle. Lesen Sie über die Bedeutung des Adels in der heutigen Gesellschaft und informieren Sie sich über die unterschiedlichen Adelstitel.

Von Jens Hirseland

Der Begriff "Adel" bedeutet soviel wie "Edle" oder "edles Geschlecht". Gemeint ist damit eine sozial exklusive Gruppe, die gesellschaftlich Vorrang genießt.

Adel gibt es bereits seit den frühen Kulturen in Ägypten und Mesopotamien. In Europa übte der Adel Jahrhunderte lang die Macht aus. Begründet wurden die Herrschaftsansprüche mit der Abstammung, besonderen Leistungen und göttlichem Willen.

Im Laufe der Zeit büßte der Adel durch gesellschaftliche Umwälzungen viel von seiner Macht und seinen Privilegien ein. In Europa bildet er jedoch auch heute noch eine Gesellschaftsschicht, die verhältnismäßig geschlossen ist. So werden von den Adligen eigene Umgangsformen, Lebensweisen sowie ein spezieller Standesethos gepflegt.

Faszination Adel - Was die Welt der Grafen und Prinzen so spannend macht

Egal ob Traumhochzeiten, Märchenschlösser oder Skandale: Millionen von Menschen sind von den Geschehnissen rund um die Adelsgeschlechter fasziniert und verfolgen sie mit großem Interesse. Vor allem bei Frauen ist die Begeisterung für den Adel groß.

Auch in Deutschland ist das Interesse an Prinzen und Grafen ungebrochen, obwohl hierzulande die letzten staatlichen Privilegien des Adels im Jahre 1919 abgeschafft wurden. Woher kommt also die Faszination zur Aristokratie?

Tradition und Glamour

Experten glauben, dass viele Menschen mit dem Begriff Adel ein angenehmes und sorgloses Leben in prächtigen Traumschlössern, Residenzen oder Villen verbinden. Darüber hinaus pflegen Adelige jahrhundertealte Traditionen, die sie bis in die heutige hektische Zeit bewahrt haben. So ist auch in der modernen Zeit noch etwas vom Glamour des Adels zu spüren.

Sehnsucht nach einem besseren Leben

Natürlich wird durch den Adel bei manchen Menschen auch die Sehnsucht nach einem besseren Leben mit Reichtum, Glanz und Gloria geweckt. Die Welt der Adeligen erscheint vielen Menschen als größer und prachtvoller als das Leben von so genannten normalen Menschen.

Werte und Tugenden

Mit dem Adel werden aber auch bestimmte Werte und Tugenden in Verbindung gebracht. So glaubt man, dass Adelige nach Höherem streben und eine edle Gesinnung haben. Natürlich trägt der Adel auch selbst zu seinem Ruf bei, indem er geschickt den Eindruck erweckt, dass er eine gesellschaftliche Elite darstelle.

Der Alltag eines Adligen kann jedoch genauso grau sein wie das tägliche Leben eines Normalsterblichen. Darüber hinaus sind Adelige, von einigen Ausnahmen abgesehen, keineswegs gebildeter, fleißiger oder moralischer als Menschen, die keinen Adelstitel haben. Einige Adelige fielen in den vergangenen Jahren sogar eher durch Peinlichkeiten auf.

Romantik und Naivität

Ein bisschen Romantik und Naivität steckt sicherlich auch hinter der Faszination am Adel. So nimmt man Adelige oft als Märchenfiguren wahr, die zahlreiche romantische Affären haben. Mit all den schönen Schlössern, tollen Kleidern und prachtvollem Schmuck wird eine Welt, aus der die Träume sind, vermittelt.

Es gibt aber auch kritische Stimmen, die die Selbstinszenierung der Adeligen und die umfangreiche Hofberichterstattung über deren Eheschließungen und Skandale für überzogen halten. Dennoch wird der Adel die Normalbürger auch in Zukunft faszinieren, da er in Deutschland eine lange Tradition hat.

Roter Teppich auf einer kurzen Treppe vor einem prunkvollen Gebäude
Roter Teppich auf einer kurzen Treppe vor einem prunkvollen Gebäude

Faszination hin oder her - welche Rolle spielt der Adel heutzutage noch?

Die Rolle des Adels in der heutigen Gesellschaft

Der Begriff Adel bedeutet soviel wie "die Edelsten" oder "Edles Geschlecht". Man versteht darunter eine exklusive Gruppe, die einen besonderen gesellschaftlichen Status genießt.

Jahrhundertelang übte der Adel die Herrschaft über Europa aus. In der heutigen Zeit hat er jedoch seine politische Vormachtsstellung verloren.

Entstehung

Wann der Adel genau entstand, ist nicht bekannt. Doch bereits im alten Rom unterschied man zwischen senatorischem Adel und niederem Adel.

In sämtlichen vorindustriellen Hochkulturen entstand eine Adelsschicht. Zumeist bildete sich der Adel durch seinen größeren öffentlichen Einfluss.

Adelige hatten oftmals den Vorteil, dass sie über wirtschaftliche oder militärische Überlegenheit verfügten oder besondere Leistungen erbrachten. Aufgrund ihrer Überlegenheit nahmen die Adeligen für sich auch die politische Führung in Anspruch.

Später wurden Adelstitel dann von Generation zu Generation weitervererbt. Die Titel konnten aber auch durch Könige oder Kaiser verliehen werden.

Die Höhepunkte des Adels

Seine Glanzzeit erreichte der europäische Adel vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert. Zu dieser Zeit verfügten Fürsten, Herzöge, Grafen sowie der niedere Adel über eine hohe Machtfülle und zahlreiche Privilegien.

Dabei war der Adel stets bemüht sich von der Zentralgewalt durch Kaiser oder Könige abzugrenzen. Infolgedessen kam es vor allem in Deutschland zur Bildung von Fürstentümern, Herzogtümern, diversen Grafschaften und Herrschaften.

Der Niedergang des Adels

Mit der französischen Revolution im Jahr 1789 begann jedoch der Niedergang des Adels, der im Laufe der Jahre zunehmend an Einfluss verlor. Immer mehr gesellschaftliche und staatliche Aufgaben wurden vom aufsteigenden Bürgertum übernommen, das mit der technisch komplizierter werdenden Welt besser zurechtkam als die Aristokratie.

Mit dem Ende des 1. Weltkriegs verlor der Adel in vielen europäischen Ländern auch seine letzten Privilegien. So wurden 1919 in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Vorteile des Adels aufgehoben. In Österreich schaffte man Adelsbezeichnungen sogar gänzlich ab.

Trotz seines Niedergangs in vielen Ländern, bildet der Adel auch in der heutigen Zeit eine verhältnismäßig geschlossene Gesellschaft, der seine eigenen Traditionen und Umgangsformen pflegt. Politisch hat er in Deutschland jedoch keinerlei Einfluss mehr.

Auch eine bestimmte gesellschaftliche Funktion nimmt er nicht wahr. Dennoch übt der Adel nach wie vor eine große Faszination auf zahlreiche Menschen aus.

Frau verkleidet und geschminkt im Rokoko Stil an goldenem Rahmen
Frau verkleidet und geschminkt im Rokoko Stil an goldenem Rahmen

Adelstitel

Zu den typischen Merkmalen des Adels gehören die Adelstitel. Durch einen Adelstitel wird der Rang eines Aristokraten innerhalb der gesellschaftlichen Hierarchie angegeben. Besondere Bekanntheit erlangten die europäischen Adelstitel wie Kaiser (Zar), König, Erzherzog, Großherzog, Kurfürst, Herzog, Landgraf, Pfalzgraf, Markgraf, Fürst, Freiherr, Baron, Ritter, Edler und Herr.

In Deutschland und Österreich schaffte man die Adelstitel nach dem 1. Weltkrieg ab, sodass sie dort nicht mehr vergeben werden. Den letzten Titel in Deutschland erhielt Kurt von Kleefeld (1881-1934) am 12. November 1918. Durch das Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) im Jahr 1919 stellte der Gesetzgeber alle Bürger vor dem Gesetz gleich.

Besondere Vorrechte durch Geburt, Stand oder Klasse gibt es seither in Deutschland nicht mehr. Sowohl Adeltitel als auch Adelprädikate wie "von" und "zu" stellen Bestandteile des Namens dar. Verliehen werden können sie jedoch nicht mehr.

Im Folgenden gehen wir genauer auf die unterschiedlichen Rangstufen des Adels ein...

Kaiser

Der Titel Kaiser ist der höchste aller Adelstitel. Seinen Ursprung hat er in dem römischen Staatsmann Gaius Julius Caesar (100 bis 44. v. Chr.).

Die ersten Kaiser gab es bereits in der Antike. So bezeichnete man die Herrscher Roms als Imperator Caesar Augustus.

Entstehung des Kaisertitels im Römischen Reich

Als Sieger des von 49 bis 45 v. Chr. andauernden römischen Bürgerkrieges fiel Julius Caesar die alleinige Herrschaft über das Imperium zu. Da der Titel "König" den Römern jedoch zutiefst verhasst war, verzichtete der Feldherr darauf, ihn anzulegen.

Stattdessen wählte ihn der Senat zum Diktator auf Lebenszeit. Außerdem hatte Caesar den Titel des Imperators inne.

Konnte in der Römischen Republik noch jeder Heerführer einer Legion als Imperator bezeichnet werden, verlieh man den Titel in der Kaiserzeit nur noch dem Kaiser, um damit seine Macht über das Militär, die die Grundlage seiner Herrschaft bildete, zu demonstrieren.

Der erste Kaiser von Rom war jedoch nicht Julius Caesar, der 44 v. Chr. ermordet wurde, sondern dessen Neffe Gaius Octavius (63 v. Chr. bis 14. n. Chr.), besser bekannt als Augustus. Caesar hatte ihn per Testament adoptiert, sodass er sich später Imperator Caesar divi filius nannte. Mit dem Prinzipat führte Augustus praktisch eine Monarchie ein, auch wenn Rom offiziell eine Republik blieb.

Bis zum Amtsantritt von Claudius (10 v. Chr. bis 54 n. Chr.) setzte sich die Bezeichnung "Caesar" für den römischen Herrscher endgültig durch. Danach wurden sämtliche Herrscher Roms als "Imperator Caesar Augustus" bezeichnet.

In der Spätantike kam es zu einem Wandel bei dem Augustus-Titel. So gab es in der Zeit der Tetrarchie zwei Augusti, mit denen die Seniorkaiser gemeint waren. Beide verfügten über einen eigenen Herrschaftsbereich, entweder im Westen oder im Osten. Der Titel Caesar ging dagegen an einen Juniorkaiser, der den designierten Nachfolger des Seniorkaisers darstellte.

Mit dem Erlöschen des weströmischen Kaisertums im Jahr 476 gab es dann wieder nur noch einen Kaiser, der in Konstantinopel über Ostrom herrschte. Im byzantinischen Reich verlor der Titel Caesar im Laufe der Zeit an Bedeutung und diente nur noch als Ehrentitel.

Der römische Kaisertitel besaß jedoch auch sakrale Aspekte. So hatte der Kaiser gleichzeitig den Titel des Pontifex Maximus, des obersten Priesters, inne. Auf diese Weise wurde dem Kaiser auch eine sakrale Würde verliehen.

Die römische Kaisertradition setzte sich auch nach dem Ende des Weströmischen Reiches im Oströmischen Reich bzw. Byzanz weiter fort und dauerte bis zu seinem Ende im Jahr 1453 an. Allerdings ersetzte Kaiser Herakleios (610-641) den lateinischen Titel Augustus Imperator durch den griechischen Titel Basileus. Dennoch blieb der byzantinische Kaiser Rechtsnachfolger der antiken römischen Kaiser.

Russisches Kaiserreich/Zarentitel

Als mit der Eroberung Konstantinopels durch die Türken im Jahr 1453, das byzantinische Kaiserreich endgültig unterging, traten die Großfürsten von Moskau das Erbe des oströmischen Kaisertums an. So sah der russische Großfürst Iwan III. (1440-1505), der 1472 eine Nichte des letzten byzantinischen Kaisers ehelichte, Moskau als drittes Rom an.

Als russischen Herrschertitel wählte man die Bezeichnung "Zar". Durch den Zarentitel wurden die absolute Herrschaft des russischen Kaisers sowie der Schutz des orthodoxen Glaubens demonstriert.

Erster Zar von Russland wurde 1547 Großfürst Iwan IV. (1530-1584), genannt "der Schreckliche". Die westlichen Mächte taten sich jedoch zunächst schwer mit dem neuen Zarentitel, da sie nicht wussten, wie sie ihn einordnen und übersetzen sollten. Schließlich übersetzte man den Titel in Kaiser oder Imperator.

1721 nahm Zar Peter I. (1672-1725) den Titel "Imperator aller Russen" oder "Kaiser aller Reußen" an und ließ sich "kaiserliche Majestät" nennen. Im Laufe der Zeit erkannten auch die westeuropäischen Mächte den Kaisertitel als ebenbürtig an. Bis zum Ende des Zarentums im Jahre 1917 trugen sämtliche russischen Herrscher den Titel Imperator.

Kaisertum in Westeuropa

Als das weströmische Reich 476 unterging und der letzte römische Kaiser abgesetzt wurde, endete vorerst die Kaisertradition im westlichen Europa. So repräsentierte Ostrom, das sich als rechtmäßiger Herrscher des gesamten Römischen Reiches betrachtete, von nun an das alleinige Kaisertum.

Dieser Anspruch ließ sich jedoch ab dem 7. Jahrhundert nicht mehr durchsetzen, da die germanischen Königreiche der Franken und Langobarden immer stärker wurden. Als im Jahre 800 der Frankenkönig Karl der Große (um 747-814) in Rom vom Papst zum Kaiser gekrönt wurde, wertete man dies als Wiederherstellung des weströmischen Reichs und des Kaisertums.

812 erkannte auch das byzantinische Reich Karl den Großen als ebenbürtigen Kaiser an. Als es im 10. Jahrhundert zum Machtverfall der Karolinger kam, geriet die Kaisertradition für einige Jahrzehnte in Vergessenheit. So dauerte es bis 962, bis mit dem ostfränkischen König Otto dem Großen (912-973) wieder in Rom ein Kaiser gekrönt wurde.

Seit der Zeit von Otto I. galten alle römisch-deutschen Könige als Nachfolger der römischen Kaiser und weltliche Oberhäupter des Christentums. Diese Tradition bestand bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806. Um sich Kaiser nennen zu dürfen, war jedoch die Krönung durch den Papst erforderlich.

Ab 1556 verzichteten die deutschen Könige jedoch auf die Krönung durch den Papst und erlangten den Titel römischer Kaiser automatisch. 1806 legte der Habsburger Kaiser Franz II. (1768-1835) die Krone nieder und erklärte das Heilige Römische Reich, das sich im Zerfall befand, für erloschen.

Stattdessen wurde er erblicher Kaiser von Österreich. Dieses österreichische Kaisertum bestand bis ins Jahr 1918.

Kaisertum in Frankreich

Ein kurzes Kaisertum erlebte Frankreich, das nur zwei Kaiser hatte. Der erste französische Kaiser war Napoleon Bonaparte (1769-1821), der sich 1804 in Paris selbst zum Kaiser krönte, um damit die karolingische Tradition fortzusetzen. Mit seiner endgültigen Verbannung nach St. Helena im Jahr 1815 endete das kurze Kaisertum jedoch wieder.

Napoleons Neffe Louis Napoleon Bonaparte (1808-1873) belebte 1852 das bonapartistische Kaisertum erneut und regierte als Kaiser Napoleon III. bis 1870. Als er jedoch während des deutsch-französischen Krieges 1870 in deutsche Gefangenschaft geriet, endete das französische Kaisertum endgültig.

Deutsches Kaisertum

An die Stelle des französischen Kaisertums trat 1871 das deutsche Kaisertum. So wurde der preußische König Wilhelm I. (1797-1888) erster Kaiser des neu entstandenen Deutschen Reiches. Mit Friedrich III. und Wilhelm II. erlebte das deutsche Kaisertum jedoch nur noch zwei weitere Kaiser, bis es mit Wilhelms Abdankung am 9. November 1918 wieder endete und durch die Weimarer Republik ersetzt wurde.

Kaiser von Japan

Der einzige Kaiser, den es in der heutigen Zeit noch gibt, ist der Kaiser von Japan, auch Tenno genannt. Die japanische Kaisertradition besteht bereits seit dem 12. Jahrhundert.

Bis ins 19. Jahrhundert hatte der japanische Kaiser jedoch nur symbolische Macht, bis er ab 1869 tatsächliche Macht ausüben konnte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges musste der Tenno allerdings auf seine Göttlichkeit verzichten.

König

Der zweithöchste Titel eines Monarchen ist der Königstitel. Vor allem im späten Mittelalter sowie in der frühen Neuzeit stellte der König den höchsten Souverän eines Landes dar. So war er oftmals nicht nur das Oberhaupt der Regierung, sondern gleichzeitig auch Gesetzgeber und oberster Richter.

In manchen Ländern diente er zudem als geistliches Oberhaupt. In der heutigen Zeit nehmen Könige oder Königinnen lediglich repräsentative Aufgaben wahr. Angesprochen wird ein König mit "Majestät".

Geschichte des Königtums

Das Königtum kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. So war es bereits im Altertum die gängigste Form der Herrschaft. In den Reichen der Perser, Sumerer und Hethiter unterschied man zwischen Großkönigen und Kleinkönigen, die den Großkönigen untergeordnet waren.

Zu den bekanntesten Königen des Altertums zählten die ägyptischen Pharaonen, die ein Gottkönigtum bildeten und auch das geistliche Oberhaupt des Landes waren. Die meisten altorientalischen Königreiche endeten durch die Feldzüge Alexanders des Großen (356-326), des Königs von Makedonien.

Im alten Griechenland wechselten sich Königtum und demokratische Staatsformen miteinander ab. So regierten zum Beispiel in Sparta sogar zwei Könige nebeneinander, um sich gegenseitig zu kontrollieren.

Auch im alten Rom, das eher durch sein Kaisertum und seine Republik bekannt ist, gab es zeitweilig ein Königtum. So galt bereits Roms Gründer Romulus als König. 509 wurde jedoch der letzte König von Rom, Lucius Tarquinius Superbus gestürzt und musste ins Exil gehen.

Der Königstitel war in Rom seither verhasst. Als es später mit Augustus zu einer neuen Monarchie kam, wählte man stattdessen die Bezeichnung Caesar (Kaiser).

Heiliges Römisches Reich

Als die ostfränkische Linie der Karolinger ausstarb, entschied man sich im Ostfränkischen Reich, ein Wahlkönigtum einzuführen. Zum König konnte aber nur jemand gewählt werden, der aus einem Geschlecht mit Königsheil stammte.

Getroffen wurde die Wahl von den Reichsständen auf einem Wahltag. Die Könige hatten die Möglichkeit, den Papst um die Kaiserkrönung zu bitten. So gab es deutsche Könige mit und ohne Kaiserwürde.

Im Laufe der Zeit wurde die Anzahl der Wahlberechtigten immer kleiner, bis 1273 nur noch die Kurfürsten übrig blieben. Sie alleine kürten dann den deutschen König.

Ab 1530 war jeder deutsche König, der gewählt wurde, auch automatisch römischer Kaiser. Auf eine Krönung durch den Papst wurde ab 1556 endgültig verzichtet. Die Kaiserkrönung erfolgte nicht mehr in Rom, sondern in Aachen.

Da es neben der deutschen Königswürde innerhalb des Deutschen Reiches nur noch das Königtum von Burgund und Böhmen gab, entschieden sich einige aufstrebende deutsche Territorialfürsten dafür, die Königswürde außerhalb des Reiches anzunehmen. Als die Kurfürsten von Brandenburg Ostpreußen besetzten, das nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörte, konnten sie ab 1701 Könige von Preußen werden.

Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches wurden auch Sachsen, Bayern, Württemberg und Hannover Königreiche. Bis 1837 waren die Könige von Hannover zugleich auch König von England.

Erbrecht

Ein typisches Merkmal des Königtums der Neuzeit ist das Erbrecht. In der Regel wurde der erstgeborene männliche Erbe Nachfolger des Königs. In der heutigen Zeit gilt in Europa der älteste leibliche Nachkomme als Thronfolger, unabhängig von seinem Geschlecht.

Ihr Amt treten König oder Königin mit einer feierlichen Krönungszeremonie an. Königtümer gibt es heutzutage noch unter anderem in

Erzherzog

Der Titel Erzherzog wurde zwischen 1453 und 1918 in Österreich vergeben. Er bezeichnete den Herrscher des Erzherzogtums Österreich.

So wurde der Titel Erzherzog zu Österreich, Archidux austriae ab 1453 von sämtlichen gewählten römischen Kaisern, die aus dem Hause Habsburg bzw. Habsburg-Lothringen stammten, getragen.

Ab 1804 hatten ihn auch alle österreichischen Kaiser inne. Darüber hinaus erhielten ihn bis 1919 alle Habsburger Prinzen und Prinzessinnen.

Geschichte des Titels Erzherzog

Erdacht wurde der Titel Erzherzog von dem österreichischen Herzog Rudolf IV. (1339-1365). So erschien der neue Titel in einem 1359 veröffentlichten aber gefälschten Schriftstück namens "Privilegium Maius".

Durch diese falsche Staatsurkunde sollte Rudolf IV. mit den Kurfürsten, auch Erzfürsten genannt, des Heiligen Römischen Reiches gleichgestellt werden. Die Kurfürsten verfügten über das Recht zur Kaiserwahl sowie weitere Privilegien.

Die Habsburger besaßen dieses Recht zu dieser Zeit jedoch nicht. Um seinen Rang zu erhöhen, ließ Herzog Rudolf daher ein gefälschtes Schriftstück erstellen, in dem er sich den Titel Pfalzerzherzog verlieh und auf diese Weise den Kurfürsten gleichgestellt wurde.

Allerdings erkannte der damals regierende Kaiser Karl IV. den Titel nicht an. So dauerte es bis 1453, bis unter Kaiser Friedrich III. der Titel Erzherzog bestätigt wurde. Auf diese Weise stieg das Herzogtum Österreich zu einem Erzherzogtum auf.

Da es auf der ganzen Welt kein anderes Erzherzogtum gab, stellte der Titel Erzherzog ein unverwechselbares Charakteristikum der Habsburger dar. Ab dem 15. Jahrhundert erhielt jeder Habsburger-Prinz den Titel Erzherzog.

Im 18. Jahrhundert kam es zur Ausweitung der Erbfolge auf die weiblichen Nachkommen, sodass nun auch die erbberechtigten Habsburgerinnen den Titel Erzherzogin trugen. Angesprochen wurden die Erzherzoge und Erzherzoginnen als kaiserliche Hoheit.

1918 endete das Kaisertum in Österreich und mit ihm auch das Erzherzogtum. Durch das Adelaufhebungsgesetz von 1919 durften keinerlei Adelstitel mehr in Österreich getragen werden.

Großherzog

Als Großherzog bezeichnet man einen Fürsten, der in der Hierarchie zwischen König und Herzog steht. Er regiert über ein Großherzogtum.

Der Titel Großherzog wurde bereits im byzantinischen Reich geführt. 1559 erhielt der florentinische Herzog Cosimo I. de Medici (1519-1574) von Papst Pius V. den Titel Großherzog der Toskana.

Die Toskana bildete bis ins 19. Jahrhundert das einzige Großherzogtum. Durch den französischen Kaiser Napoleon I. verbreitete sich der Großherzog-Titel vor allem in den Gebieten des Rheinbundes.

Die meisten Großherzogtümer, die sich unter Napoleon bildeten, gingen jedoch nach Ende seiner Herrschaft rasch wieder unter. Nur die Großherzogtümer Baden und Hessen dauerten bis 1918 an.

Infolge des Wiener Kongress stiegen weitere deutsche Fürsten zu Großherzögen auf. Dazu gehörten die Herzöge von

  • Oldenburg
  • Mecklenburg und
  • Sachsen-Weimar-Eisenach.

Aber auch der Kaiser von Österreich und der König von Preußen führten zusätzlich den Titel Großherzog. Bis 1890 fungierte der niederländische König gleichzeitig auch als Großherzog von Luxemburg.

Später bildete das Großherzogtum eine eigene Dynastie. So ist Luxemburg heute das letzte noch verbliebene Großherzogtum auf der Welt.

Kurfürst

Die Kurfürsten zählten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu den bedeutendsten Reichsfürsten. So besaßen sie ab dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht, den römisch-deutschen König zu wählen, der zugleich Anwärter auf den römisch-deutschen Kaisertitel war. Der Begriff "Kurfürst" ist auf die mittelhochdeutsche Bezeichnung kur oder kure (küren) zurückzuführen und bedeutet Wahl.

Geschichte der Kurfürsten

Ihren Ursprung hatten die Kurfürsten im Ostfrankenreich, das das spätere Heilige Römische Reich bildete. Im Jahr 911 starb der letzte König der Karolinger. Um einen Nachfolger zu bestimmen, versammelten sich die Reichsfürsten und wählten einen aus ihrer Mitte zum neuen König, womit sie die Tradition der Königswahl begründeten.

Während sich im Westfrankenreich im Laufe der Zeit eine Erbmonarchie entwickelte, wählte man im Ostfrankenreich immer wieder Könige, die nicht direkt vom vorherigen Herrscher abstammten, weil dieser keine Nachkommen hinterließ. Meist handelte es sich jedoch bei den Erwählten um enge Verwandte des Königs.

Waren im Jahr 911 noch alle Reichsfürsten wahlberechtigt, beschränkte sich die Anzahl der Wahlberechtigten im Laufe der Zeit immer mehr auf bestimmte Fürsten. Nicht selten ließen sich die Kurfürsten von den Kandidaten beträchtliche Geldsummen zahlen. Im Jahr 1356 beschloss Kaiser Karl IV., mit der Goldenen Bulle die Rechte und Pflichten der Kurfürsten genau festzulegen, um Fehden um die Thronfolge zu verhindern.

Bis dahin handelte man ausschließlich nach Gewohnheitsrecht. Mit der Goldenen Bulle gelang es jedoch, eine Regelung zu finden, die bis 1806 Bestand hatte.

Das wahlberechtigte Kurfürstenkollegium setzte sich zunächst aus sieben Reichsfürsten zusammen. Später wurde die Anzahl auf neun erhöht.

So bestand das ursprüngliche Kollegium aus drei geistlichen und vier weltlichen Fürsten. Dies waren

  • die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier
  • der Herzog von Sachsen
  • der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg sowie
  • der König von Böhmen.

Im 17. Jahrhundert kamen noch der Herzog von Bayern und der Herzog von Braunschweig-Lüneburg hinzu. Als Kaiser Franz II. 1806 die Krone des Heiligen Römischen Reiches niederlegte und das Reich damit aufhörte zu existieren, endete auch die Funktion des Kurfürstenamtes, da es ja nun keinen Kaiser mehr zu wählen gab.

Herzog

Zu den wohl bekanntesten Adelstiteln zählt der Herzog. Im alten Germanien wurden Heerführer, die man für die Kriegsdauer wählte, Herzog genannt. Dazu zählten zum Beispiel

  • Arminius
  • Widukind und
  • Marbod.

In der Zeit der Merowinger fungierten Herzöge als königliche Amtsträger und nahmen meist militärische Aufgaben wahr.

Im frühen Mittelalter kam es im fränkischen Reich zur Bildung von zahlreichen Stammesherzogtümern. Bei den Stammesherzögen handelte es sich zumeist um Mitglieder von regionalen Herrscher-Dynastien.

Die Stammesherzöge nahmen stellvertretend die Rechte des Königs wahr, indem sie unter anderem Gericht hielten und Landtage einberiefen. Ab den 12. Jahrhundert wurden aus den Stammesherzogtümern des Heiligen Römischen Reichs zunehmend Titular- oder Territorial-Herzogtümer.

Das heißt, dass der Herzog entweder einen Adelstitel trug, dem ihm der König verliehen hatte, oder über Gebiete herrschte, die nicht selten räumlich zerrissen waren. Der König vergab die Herzogswürde als Lehen und konnte sie auch wieder entziehen.

Zu den ältesten Herzogtümern gehörte das Herzogtum Bayern, gefolgt von Schwaben und Österreich. Die meisten Herzogtümer wurden aufgeteilt, wodurch wiederum neue Herzogtümer entstanden.

So nahm die Anzahl der Herzogtümer im Laufe der Zeit beträchtlich zu. Zu größeren Umwälzungen kam es nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1806.

Es stiegen Herzöge zu Königen auf, während andere Fürsten zu Herzögen wurden. 1918 ging die Zeit der Herzöge in Deutschland und Österreich zu Ende.

Herzogtitel wurden aber auch in anderen europäischen Ländern verliehen. So zum Beispiel in

Landgraf

Der Adelstitel Landgraf ist über dem einfachen Grafen angesiedelt. Im Heiligen Römischen Reich gehörten die Landgrafen dem Reichsfürstenstand an, womit sie den Herzögen de facto ebenbürtig waren.

Entstehung des Landgrafentitels

Ursprünglich diente ein Landgraf als Amtsträger des deutschen Kaisers oder Königs. So erhielt er vom König ein Lehen, in dem er die königliche Gerichtsbarkeit über die Freien und Adligen ausübte.

Bei Landgrafschaften handelt es sich in erster Linie um politische Gebilde, die dazu dienten, die Macht der Stammesherzöge und Grafen einzuschränken. Zu den bedeutendsten Landgrafen des Mittelalters zählten die Landgrafen von Thüringen. Von dort aus ging der Landgrafentitel im 13. Jahrhundert nach Hessen über.

Das Haus Hessen führte den Titel des Landgrafen bis 1803. Dann erhielt der Landgraf von Hessen-Kassel die Kurfürstenwürde. In der heutigen Zeit führt das Haus Hessen den Titel "Prinz und Landgraf von Hessen".

Pfalzgraf

Der Titel Pfalzgraf war Amtsträgern und Vertretern von Kaiser oder König vorbehalten. Sie hatten die Aufgabe, dem Hofgericht vorzusitzen und nahmen allgemeine leitende Funktionen wahr.

Des Weiteren vermittelten sie zwischen Bittstellern sowie König oder Kaiser. Abgeleitet wird der Titel Pfalzgraf von dem lateinischen Wort "palatinus" (Paladin).

Geschichte der Pfalzgrafen

Erstmals erwähnt wurde der Titel Pfalzgraf im 6. Jahrhundert während der Merowingerzeit. Zu den Aufgaben des Pfalzgrafen gehörte die Verwaltung des Königshofes.

Während der Karolingerzeit avancierte der Pfalzgraf zur höchsten Instanz, was weltliche Angelegenheit betraf. So führte er zum Beispiel den Vorsitz des Pfalzgerichts.

Die Pfalzgrafen nahmen also wichtige richterliche und administrative Funktionen wahr. Oft erhielten sie auch die Hoheit über eine Königs- oder Kaiserpfalz.

Um den Zusammenhalt des Königtums zu gewährleisten und den mächtigen Herzögen zu trotzen, wurden die Pfalzgrafen mit königlichen Sonderrechten ausgestattet. Dazu gehörten neben dem Richteramt auch das Münzrecht, das Zollrecht und das Jagdrecht.

Nicht selten waren Pfalzgrafen zugleich auch

  • Herzöge
  • Landgrafen
  • Markgrafen oder
  • Kirchenfürsten.

Im Laufe der Jahre wurde der Pfalzgraf schließlich auch zu einem vererbbaren Titel.

Markgraf

Der Titel Markgraf wurde Grafen verliehen, die als königliche bzw. kaiserliche Amtsträger fungierten und eine Grenzmark als Lehen erhielten. Dieses Lehen befand sich unmittelbar an der Grenze des Reiches.

Mitunter bezeichnete man einen Markgraf auch als Grenzgraf. Da die Markgrafen zum Reichsfürstenstand gehörten, waren sie de facto von gleichem Rang wie die Herzöge.

Geschichte der Markgrafen

Eingeführt wurde das Amt des Markgrafen von Kaiser Karl dem Großen im Jahre 800. Karl wollte auf diese Weise die Reichsgrenzen gegen äußere Angriffe sichern.

Zu diesem Zweck übertrug er einem Grafen ein Grenzgebiet als Lehen. Außerdem stattete er den Markgraf mit besonderen Rechten aus. Dazu zählten vor allem die hohe Gerichtsbarkeit sowie der Heerbann.

Des Weiteren durften die Markgrafen Festungen errichten und dafür fränkische Vasallen heranziehen. Um die Markgrafen zu kontrollieren, schickte der Kaiser spezielle Sendboten aus.

Bis ins 12. Jahrhundert wandelten sich die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer um. So wurden die Markgrafen den Fürsten ebenbürtig.

Außerdem genossen sie hohes Ansehen. Der Markgraf von Brandenburg erhielt 1356 sogar die Rechte eines Kurfürsten.

Der Titel des Markgrafen wurde auch in anderen Ländern eingeführt, wo er unterschiedliche Bezeichnungen erhielt. So nennt man einen Markgrafen

  • in Großbritannien Marquess
  • in Frankreich Marquis
  • in Italien Marchese und
  • in Spanien Marques.

Fürst

Zu den höchsten Adelstiteln zählt der Fürst. Das Herrschaftsgebiet eines Fürsten nennt man Fürstentum.

Die Bezeichnung "Fürst" dient auch als Sammelbegriff für hohe adlige Würdenträger, wozu unter anderem Kaiser und Könige zählen. Im Heiligen Römischen Reich gehörten auch die Grafen zum Reichsfürstenstand. Heutzutage verwendet man den Begriff für Adelige, die über Grafen und nichtköniglichen Prinzen stehen, dem Herzog jedoch untergeordnet sind.

Angesprochen werden Fürsten mit Durchlaucht. Im Frankenreich sowie im Heiligen Römischen Reich gehörten die Fürsten zu den höchsten Landesherren nach Kaiser und König und herrschten als Amtsträger über einen bestimmten Bereich.

Als Reichsfürsten galten im späten Mittelalter Herzöge, Pfalzgrafen, Markgrafen und Landgrafen. Zu den geistlichen Fürsten rechnete man Erzbischöfe und Bischöfe, aber auch einige Äbte und Pröpste.

Als das Heilige Römische Reich Deutscher Nation 1806 endete, stiegen viele Fürsten zu souveränen Herrschern ihres Landes auf. So führte man sie zusammen mit Königen und Großherzögen im Gothaischen Hofkalender. Diejenigen Fürsten, deren Gebiete an andere Staaten fielen, führten den Fürstentitel ehrenhalber.

Souveräne deutsche Fürsten bezeichnete man bis 1918 als Regierende Fürsten. Durch die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 wurden Titel wie Prinz oder Prinzessin zum Bestandteil des Familiennamens, sodass der Fürstentitel entfiel. Viele Fürstenhäuser führen ihn jedoch aus Traditionsgründen inoffiziell auch heute noch.

In der Gegenwart gibt es noch ein paar Kleinstaaten, die von Fürsten regiert werden. Besonders bekannt sind die Fürstentümer Liechtenstein und Monaco.

Freiherr

Ein weiterer Adelstitel, der in Deutschland und Österreich bis 1919 verliehen wurde, war der Titel Freiherr bzw. Freifrau. Angesprochen wurde ein Freiherr als Wohlgeboren oder Hochwohlgeboren.

Genau wie die Titel Herzog, Fürst und Graf, zählte auch der Freiherr zum betitelten Adel. Dabei wurde zwischen Ritterstand und Herrenstand unterschieden.

Den Beginn des Herrenstandes markierte der Titel Freiherr. Mitunter sprach man Freiherren auch als Baron an.

Durch die Einführung der Weimarer Verfassung 1919 wurde der Titel Freiherr ebenso wie alle anderen Adelstitel zum Bestandteil des Namens. In Österreich schaffte man ihn durch das Adelaufhebungsgesetz sogar vollkommen ab.

Außerhalb des deutschen Sprachraums verwendet man die Bezeichnung Freiherr noch in skandinavischen Ländern. Ansonsten wird auf den Titel Baron zurückgegriffen.

Baron

Der Titel Baron entspricht dem Titel des Freiherrn. Im deutschsprachigen Raum wurde er daher nicht verliehen.

Es gab aber deutsche Adelsgeschlechter aus dem Baltikum, die dazu berechtigt waren, den Titel eines Barons zu führen. Nicht selten hatten diese Adelsfamilien bereits den Titel des Freiherren inne. Als nach dem 2. Weltkrieg Baltendeutsche in die Bundesrepublik Deutschland emigrierten, durften sie auf Standesämtern zwischen dem Titel des Barons und des Freiherren auswählen.

Auch heute noch verwendet man häufig die Bezeichnung Baron, um einen Freiherren höflich anzusprechen. Dieser Brauch besteht bereits seit dem 16. Jahrhundert.

Im 18. Jahrhundert wurde er an den deutschen Höfen sogar ein fester Bestandteil der Etikette. Die weibliche Bezeichnung für Baron ist Baronin oder Baronesse, wenn es sich um die Tochter eines Barons oder Freiherren handelt.

Geschichte des Titels

Erstmals verwendet wurde die Bezeichnung Baron im 13. Jahrhundert in Norwegen und Frankreich. Nach der Eroberung durch die Normannen gelangte er auch nach England. Dort stellt der Baron den geringsten Titel des Hochadels dar.

Angesprochen wird ein Baron mit Lord. Dagegen zählt der Baronet zum niederen Adel.

Die korrekte Ansprache lautet Sir. Die englischen Barone verfügten im Mittelalter über zahlreiche Vorrechte und großen Landbesitz.

Große Bekanntheit erlangte der Begriff Baron auch durch den so genannten "Lügenbaron" Münchhausen oder den Roten Baron, mit dem der deutsche Jagdflieger Manfred von Richthofen gemeint war.

Ritter

Denkt man an Ritter, kommen einem Reiter in schweren Rüstungen aus dem Mittelalter in den Sinn. In der Tat erlebten die Ritter im Mittelalter ihre Blütezeit.

Im 11. Jahrhundert konnten neben adeligen Grundbesitzern auch unfreie Hofbeamte die Ritterwürde erlangen. Ab dem 13. Jahrhundert gingen sie dann im niederen Adel auf und bildeten den Kern des Ritterstandes.

Im späteren Mittelalter musste man von adeligen, ritterlichen Vorfahren abstammen, um als Ritter anerkannt zu werden. Zum Ritter geschlagen wurde der Betreffende im Rahmen einer feierlichen Zeremonie durch den jeweiligen Herrscher oder einen anderen Adeligen. Im 13. Jahrhundert wurde von den Rittern ein erblicher Stand gebildet.

Nur weil man adelig war, wurde man deswegen noch nicht automatisch Ritter, was sogar für den Hochadel galt. Mitunter erkauften sich Adelige deshalb den Rittertitel mit Geld.

Zahlreiche Adelige blieben auch Edelknechte, was sie zu ritterbürtigen und waffentragenden Kriegern machte. Mitunter schlug man sogar nichtadelige Knechte zu Rittern, wenn sie sich als besonders tapfer erwiesen. Allerdings verfügten diese Knechte zumeist nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel, um die Ritterwürde auf Dauer zu tragen, sodass es sich beim Ritterschlag eher um eine symbolische Geste handelte.

Geschichte des Rittertums

Ihren Ursprung hatten die Ritter in der Panzerreiterei, die in der Spätantike und im frühen Mittelalter entstand. Die Wurzeln des Rittertums liegen in Frankreich, genauer gesagt im niederländisch-lothringischen Sprachraum.

Von dort aus verbreitete es sich weiter nach Deutschland und Osteuropa. Vor allem in Böhmen kam es zu einer starken Ausprägung des Rittertums. Eng verbunden war das Rittertum mit dem Feudalismus.

In der Anfangszeit handelte es sich bei den Rittern noch um rücksichtlose Kämpfer, die sich aus Gier oder Langeweile gegenseitig bekriegten. Im 10. Jahrhundert leiteten Kirche und Adel jedoch strenge Regeln ein, an die sich jeder Christ, der sein Seelenheil bewahren wollte, halten musste.

Diese so genannte Gottesfriedensbewegung bewirkte eine Umerziehung der Ritter. So avancierten diese von wilden Gesellen zu den Beschützern von Schwachen und Armen. Außerdem wurde nur in den Ritterstand erhoben, wer eine langjährige Ausbildung absolvierte, die bereits im Knabenalter begann.

Ab dem 14. Jahrhundert setzte jedoch der militärische Niedergang der Ritter ein. So wurden die Ritter durch neu angewandte Strategien und Waffentechniken zunehmend verwundbarer.

Außerdem verarmten immer mehr Ritter. Vielen gelang es jedoch, sich den neuen Zeiten anzupassen. So dienten sie als gut bezahlte Söldner, Kürassiere oder Lanzenreiter.

Durch das Lösen aus der Abhängigkeit des Hochadels und der Kirche kam es dazu, dass sich aus dem niederen Adel eine Reichsritterschaft bildete. Diese organisierte sich im 16. Jahrhundert in Ritterorten oder Ritterkantonen, die nur den Kaiser als obersten Herren akzeptierten. Als das Heilige Römische Reich im Jahr 1806 endete, gingen sämtliche Privilegien der Reichsritterschaft verloren.

Edler

Edler war ein Adelsprädikat, das bis 1918 vorwiegend in Bayern und Österreich vergeben wurde. Der Begriff leitet sich ab von Edler Herr oder Edelherr.

Das Adelsprädikat konnte bei der Erhebung in den Adelsstand erbeten werden. In der Adelshierarchie steht der Edle unter den Freiherren und Rittern, jedoch über dem untitulierten Adel. Angesprochen wurde ein Edler mit "Euer Hochwohlgeboren".

Herr

Der Begriff "Herr" diente in der höfischen Periode zur Bezeichnung eines Adligen, der der regierende Inhaber einer Herrschaft war. In der Adelshierarchie stand der Herr unter den Fürsten und Grafen. Den noch nicht erwachsenen Sohn eines Herren nannte man Junker (Jungherr).

Im Laufe der Zeit kam es jedoch zur Verwischung des Begriffes Herr und der damit verbundenen Standesauszeichnung. So wurde ab dem 17. Jahrhundert die Bezeichnung Herr nur noch zur Höflichkeitsbezeugung benutzt. In der heutigen Zeit dient sie als allgemein übliche Anredeform für Männer.