Mieter sollen Schäden durch beschädigte Wasserleitungen festhalten

Von Marion Selzer
21. Februar 2012

Nicht selten kommt es aufgrund der eisigen Temperaturen zu Schäden in den Wasserleitungen. Experten empfehlen Mietern solche Schäden und deren Folgeschäden zu dokumentieren, damit die Versicherung es später einfacher hat. Sehr gut als Beweismaterial sind zum Beispiel selbst gemachte Fotos oder selbst gedrehte Filme geeignet, wenn Elektrogeräte oder Teppichböden durch zerplatzte Wasserrohre beschädigt worden sind.

Als Faustregel gilt, dass eine Hausratversicherung für die entstandenen Schäden einspringt. Allerdings gilt das nur, wenn die Mieter auch ihre Pflichten, wie ausreichendes Heizen, erfüllt haben. Die Beweispflicht liegt hierbei jedoch aufseiten der Versicherung.