Wann eine Hundehalterhaftpflicht Schäden bezahlt

Hundehalterhaftpflicht-Versicherungen gelten bei Mitsachschäden im Urlaub

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. April 2011

Hundehalter müssen in einigen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für ihren Vierbeiner abschließen, beziehungsweise sollten dies auf jeden Fall machen. Aber hierbei ist es auch sinnvoll, die verschiedenen Tarife zu überprüfen, denn nicht alle Schäden werden von den Versicherungen auch bezahlt.

Absicherung gegen Sachschäden im Urlaub oder Deckschäden

So gibt es also auch die Möglichkeit, dass in dem Vertrag auch ein Schutz gegen Mitsachschäden vorsieht, so dass beispielsweise in einem Urlaub, wenn der Hund die Türen im Hotelzimmer zerkratzt, die Versicherung diese Schäden begleicht. Aber besser ist es, wenn der Vertrag eine Klausel enthält über den Zusatz "mobile Einrichtungsgegenstände in Hotels und Ferienwohnungen". Allerdings gelten solchen Vertragsschäden nicht für das eigene Haus, beziehungsweise Wohnung.

Letztlich gibt es noch die Möglichkeit und dies sollte ein Vertrag beinhalten, dass sogenannte Deckschäden abgesichert sind, denn wenn ihr Mischlingsrüde eine reinrassige Pudeldame beglückt, so kann es für den Halter des Rüden teuer werden. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft berichtet, besitzen ein Drittel aller Hundehalter keinen Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner, obwohl diese jährlich nur etwa 60 bis 70 Euro kostet.