Wer lügt, bekommt kein Geld

Von Ingo Krüger
20. Januar 2011

Wer seiner Versicherung einen Schaden meldet, sollte dies schnell tun und bei der Wahrheit bleiben. Aufgrund von falschen Angaben droht ansonsten der Verlust des Versicherungsschutzes. Dies urteilte das Oberlandesgericht (OLG) in Celle (Aktenzeichen: 8 U 86/09).

Ein Hausbesitzer hatte seine Versicherung verklagt, da diese ihm keine Entschädigung für einen Wasserschaden zahlen wollte. Der Kläger verlangte einen Betrag von 12.000 Euro. Sein Fehler: Er reichte auch Rechnungen für Reparaturen ein, die in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Schadensfall standen.

Seine Versicherung verwehrte die Auszahlung des geforderten Betrages. Das OLG gab der Versicherung nun recht. Eine arglistige Täuschung, so das Gericht, führt zum kompletten Verlust sämtlicher Ansprüche eines Versicherten. Eine sogenannte Obliegenheitsverletzung berechtigt den Versicherer, die Leistung zu verweigern.