Wer ist bei Schäden durch Schnee und Eis auf den Dächern zuständig?

Treten Schäden durch Schnee auf dem Dach auf, haftet stets der Hausbesitzer

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
15. Februar 2010

Gerade jetzt in der Winterzeit sollten Hausbesitzer öfters einmal einen Blick auf das Dach ihrer Häuser werfen, denn wenn es zu Unfällen kommen sollte, beispielsweise durch eine Schneelawine, kann der Hausbesitzer haftbar gemacht werden. Auch können durch die Schneelast die Dächer einstürzen, wobei es sich bei den letzten Unfällen vermehrt um Flachdächer bei Lagerhallen handelt.

Der Hausbesitzer haftet

Immer ist der Besitzer bei Schäden, wenn es auch um Dritte geht, dafür verantwortlich. So kann man als erstes mit Hilfe eines Warnschildes vor Dachlawinen warnen, wie auch Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund rät, weil ansonsten der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Trotzdem ist bei einem Unfall der Besitzer nicht von der Haftpflicht befreit, denn im Zweifelsfall hätte er das Dach vom Schnee befreien lassen müssen. Aber bei den diesjährigen Wetterbedingungen hat die Feuerwehr doch noch einiges mehr zu tun, als nur Dächer von Privathäusern vom Schnee zu befreien. Vielleicht sollten die Fußgänger auch einmal ab und zu einen Blick nach oben werfen?

Doch nicht nur Fußgänger, auch Autos können zu Schaden kommen, auch hier gilt, dass ein Autofahrer eventuell besser auf einem öffentlichen Parkplatz parken sollte, ansonsten kann er auch eine Mitschuld haben.