Gesetzliche Krankenkasse darf Mitgliedern keine Angst vorm Wechsel machen

Von Dörte Rösler
8. Oktober 2013

Eine gesetzliche Krankenkasse darf ihren Mitgliedern keine Angst vor dem Wechsel zu einem anderen Anbieter machen.

Verbraucherschützer hatten geklagt, weil die Hamburger BKK Mobil Oil wechselwillige Mitglieder vor finanziellen Nachteilen warnte. Der europäische Gerichtshof bestätigte die Kritik: auch Krankenkassen mit einem öffentlichen Charakter müssen sich an das EU-Verbot unlauterer Geschäftspraktiken halten.

Der Bundesgerichtshof hatte die Rechtslage ebenso beurteilt, wollte sich aber in Luxemburg absichern.