Ein Viertel der Krankenkassenzusatzbeiträge verschwindet in der Verwaltung

Von Viola Reinhardt
1. Februar 2010

In den kommenden sechs Monaten werden bis zu 30 gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in Höhe von acht Euro je Mitglied erheben. Allerdings werden diese Gelder zu einem großen Teil in die Verwaltung fließen, um anfallende Mahnkosten finanziell abdecken zu können. Doch den Versicherten steht der Gesetzgeber recht gut beiseite, denn nun erhalten diese ein Sonderkündigungsrecht und können folglich ohne großen Aufwand sich für eine andere Krankenkasse entscheiden.

Der Verwaltungsaufwand für die Krankenversicherer wird jedoch in dem Moment auftreten, indem die Mitglieder diesen Beitrag nicht bezahlen. Aufgrund dieser Prognosen werden rund ein Viertel der angeplanten zusätzlichen Einnahmen zur Abdeckung der laufenden Mahnkosten verwendet.