Die erste Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro für Mitglieder der Gemeinsamen Betriebskrankenkassen in Köln (GBK)

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. August 2009

Nach Einführung des Gesundheitsfonds sind Zusatzbeiträge möglich, und jetzt macht die erste Krankenkasse auch Gebrauch davon. Die Gemeinsamen Betriebskrankenkassen in Köln (GBK) erheben rückwirkend zum 1. Juli 2009 von ihren Versicherten einen zusätzlichen Betrag von acht Euro.

Neureglung der Krankenkassen-Beitragssätze

Aber bisher ist dies ein Einzelfall, denn bei dem Bundesversicherungsamt wurden keine weiteren Anträge eingereicht.

Aber in naher Zukunft rechnet man verstärkt mit weiteren Anträgen der Kassen. Seit Anfang Juli beträgt der Beitragssatz generell bei allen gesetzlichen Krankenkassen 14,9 Prozent vom Bruttogehalt, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Bei der GBK, die etwa 30.000 Versicherte hat, lag vor der Neuregelung der Beitragssatz noch bei 16,6 Prozent.

Viele Krankenkassenwechsel durch Zusatzbeitrag

Aber es gibt auch drei Kassen, die zusammen über 720.000 Versicherte haben, und ihren Mitgliedern sogar von den Überschüssen noch Vergütungen zukommen lassen. Hierbei handelt es sich um die Handelskrankenkasse (HKK) aus Bremen, sowie die IKK Südwest und die Betriebskrankenkasse BKK ALP Plus, die Prämien zwischen 60 bis 100 Euro jährlich zurück zahlen.

Bei der IKK zählt man zurzeit wöchentlich zwischen 1.500 bis 2.000 Neuanträge, so dass es am Jahresende vielleicht eine halbe Million Mitglieder sind.