Krankenhaustagegeld für gesetzlich Versicherte auch am Tage der Entlassung

Von Thorsten Hoborn
30. Juni 2009

Wie die unabhängige Patientenberatung (UPD) in Berlin mitteilt, werden bei der Auszahlung des Krankenhaustagegeldes der Aufnahme- und Entlassungstag als volle Tage angerechnet. Somit sind für eine Patientin, die am Montag ins Krankenhaus eingeliefert und am Donnerstag entlassen wird fünf Tage zu berücksichtigen.

Das Krankenhaustagegeld beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 Euro pro Tag und muss ab dem vollendeten 18. Lebensjahr für bis zu 28 Tage lang von der Krankenkasse ausgezahlt werden.