Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2016 an

Die aktuellen Grenzen wurden der Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst

Von Ingo Krüger
10. September 2015

Gutverdienende Beschäftigte und ihre Arbeitgeber müssen 2016 wahrscheinlich mit höheren Lohnabzügen für die Sozialbeiträge rechnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu gerade einen Referentenentwurf vorgelegt, der noch vom Bundeskabinett beschlossen werden muss.

Diese Grenzen werden regelmäßig der Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Die neuen Werte ergeben sich weitgehend aus der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bei der Kranken- und Pflegeversicherung

  • von derzeit 4125 Euro Monatseinkommen (49.500 Euro im Jahr)
  • auf 4237,50 Euro (50.850 Euro im Jahr).

Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Anders sieht die Situation bei der BBG in der Rentenversicherung (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV) aus. Dort erhöht sich die Grenze im Westen

  • von bisher 6050 Euro im Monat (72.600 Euro jährlich)
  • auf 6200 Euro (74.400 Euro jährlich).

Die BBG Ost steigt 2016

  • von 5200 Euro (62.400 Euro im Jahr)
  • auf 5400 Euro monatlich (64.800 Euro im Jahr).

Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt die Lohnsumme, auf die Beiträge gezahlt wird. Dies gilt jedoch lediglich für Arbeitgeber und deren Arbeitnehmer, bei denen das Gehalt diese Grenzen übersteigt.

Einkommensentwicklung und Veränderung der Beitragssätze

Die den Rechengrößen der Sozialversicherung 2016 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2014 lag im Bundesgebiet bei 2,66 Prozent:

  • in den alten Bundesländern bei 2,54 Prozent und
  • in den neuen Bundesländern bei 3,39 Prozent.

Entsprechend änderten sich auch die Rechengrößen der Sozialversicherung.

Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Veränderung der Beitragssätze betrifft dagegen alle Beitragszahler. Experten rechnen für 2016 mit einem Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von durchschnittlich 1,1 bis 1,2 Prozent. Arbeitnehmer, die beabsichtigen, in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen in Zukunft wenigstens 56.250 Euro im Jahr bzw. 4687,50 Euro im Monat verdienen.