Neue Meningitis-Impfung: Viele Krankenkassen zahlen für Schutz vor B-Meningokokken

Von Nicole Freialdenhoven
6. Februar 2014

Über 30 Krankenkassen in Deutschland erstatten ihren Mitgliedern die Kosten für die neue Schutzimpfung gegen Meningitis. Der Impfstoff schützt gegen Bakterien vom Typ B-Meningokokken, die beim Menschen die gefährliche Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung auslösen können.

Zwar war schon länger eine Standardimpfung gegen den Serotyp C erhältlich, doch erst jetzt konnte die Impflücke gegen den Serotyp B geschlossen werden.

Schutzimpfungen werden für alles Altersgruppen empfohlen

Besonders gefährdet sind Säuglinge, deren Immunsystem den Bakterien noch hilflos ausgeliefert ist, so dass eine Infektion bei ihnen tödlich verlaufen kann. Für sie empfehlen Experten insgesamt vier Schutzimpfungen ab dem dritten Lebensmonat. Ältere Kinder ab dem zweiten Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene benötigen dagegen nur zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen um die Immunisierung abzuschließen.

Keine Krankenkassenleistung

Während die Impfung gegen C-Meningokokken bereits zu den Standardimpfungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut gehört und somit von allen Krankenkassen erstatte wird, wartet die neue Impfung gegen B-Meningokokken noch auf ihre Aufnahme in die Liste.

Experten empfehlen impfwilligen Bürgern daher, sich bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, ob diese die Kosten bereits übernimmt.