17. Juli 2009
Von Viola Reinhardt
Gesundheitsreformen, Zuzahlungen, Einsparungen und viele Selbstkosten belasten immer mehr Menschen. Die gesetzlichen Krankenkassen zeigen sich finanziell ebenfalls als erkrankt und sparen nun weiter. Diesmal geht es um die Medikamente, die nun für die Patienten nicht mehr selbstverständlich auf Rezept erhältlich sind, sondern nun bei vielen Versicherer unter Rabattverträge fallen. Auswirkungen hat dieser neue Sparkurs wieder einmal mehr auf die Betroffenen, die auf ihre Medikamente angewiesen sind.
Was sind eigentlich diese Rabattverträge? Eine Frage, die viele Patienten derzeit beschäftigt. Diese Verträge betreffen die Medikamente und werden inzwischen von den Krankenkassen mit verschiedenen Pharmaunternehmen geschlossen. Die AOK zum Beispiel hat mit insgesamt 22 derartiger Unternehmen Verträge hinsichtlich der Arzneimittel geschlossen, wodurch für die Kassen Einsparungen ermöglicht werden. Bei dem genannten Beispiel handelt es sich um 63 Medikamente, die als patenfreie Arzneimittelwirkstoffe gelten und als Generika tituliert werden.
Für die Patienten haben diese Rabattverträge natürlich Auswirkungen. So müssen sie damit rechnen, dass sie ihr gewohnten Medikamente nicht mehr erhalten. Schon ab Juli sollen die Apotheker nur die Medikamente an die Versicherten abgeben, mit denen die Kasse entsprechende Verträge abgeschlossen hat. Einen Vorteil bieten diese Verträge auch für die Kranken, so können sie davon ausgehen, dass bis zum Jahre 2011 sie sich nicht wieder auf andere Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff umstellen müssen.
Zeigt sich allerdings das man eines der "Rabatt-Medikamente" nicht verträgt, dann sollte man mit seinem Arzt sprechen. In solch einem Fall hat er die Möglichkeit auf dem Rezept ausdrücklich einen Hinweis für den Apotheker aufzuschreiben, dass nur das aufgeführte Medikament ausgegeben werden darf. Insgesamt betrachtet bleibt der Wirkstoff in dem einzelnen Medikament der selbe, allerdings gibt es Unterschiede hinsichtlich der Farbe und auch der Form. Eine Medikamentenumstellung bewirkt bei jedem fünften Patienten allerdings auch Nebenwirkungen, die es mitunter bei dem gewohnten Arzneimittel nicht gegeben hat. Auch hier sollte man sich bei größeren Beschwerden gleich an seinen behandelnden Arzt wenden, der unter Umständen ein anderes Medikament verschreiben kann.
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