Das Finanzamt bewertet Goldanlagen unterschiedlich

Von Dörte Rösler
21. Juni 2013

Gewinne und Verluste aus Wertpapieren wirken sich direkt auf die Steuer aus. Bei Xetra-Gold ist das anders. Da es sich bei den Schuldverschreibungen um Papierwerte handelt, kann man Verluste von der Steuer abziehen. Falls man Xetra-Gold mit Gewinn veräußert, kann man es dagegen wie echtes Gold behandeln und die Steuervorteile von Edelmetall nutzen.

Bei physischem Gold sind 600 Euro Gewinn jährlich steuerfrei, und wer zwischen An- und Verkauf mehr als ein Jahr vergehen lässt, muss gar nichts an den Fiskus abführen. Dafür lassen sich allerdings auch die Verluste nicht steuermindernd geltend machen.

Deshalb empfehlen Experten die Einkünfte durch Xetra-Gold als privaten Verkauf von echtem Gold zu deklarieren. Bisher akzeptieren die Finanzverwaltungen dies. Als Referenz gilt ein Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.