Seit Anfang dieser Woche haben sich die Geschäftsbedingungen der Banken aufgrund der europäischen SEPA-Basislastschrift grundlegend geändert. Vor allem die Kunden müssen sich bei mangelnder Kontodeckung auf Bankgebühren gefasst machen, wenn sie vom Kreditinstitut über die gescheiterte Lastschrift informiert werden.
Der Bundesgerichtshof hatte diese Benachrichtigungs-Gebühren erst im Mai dieses Jahres verboten, was nun jedoch durch SEPA und die grenzüberschreitende Lastschrift wieder rückgängig gemacht wurde. Allerdings dürfen die Kreditinstitute von ihren Kunden nur dann eine Gebühr verlangen, wenn ihr Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift-Einlösung tatsächlich nicht gedeckt ist. Hinzu kommt, dass dabei auch der entsprechende Dispokredit berücksichtigt werden und die Gebühr angemessen sein muss.
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