Wer zur Zahlung das Lastschriftverfahren wählt, sollte schauen, dass sein Konto gedeckt ist

Von Marion Selzer
24. Mai 2012

Bisher müssen Bankkunden nichts dafür zahlen, wenn bei einer Abbuchung über ein Lastschriftverfahren das Konto nicht ausreichend gedeckt ist.

Allerdings treten in Kürze neue Regeln in Kraft, die den Banken erlauben in einem solchen Fall Gebühren einzufordern. Durch den Vertrag zum Kunden sind die Banken nämlich verpflichtet den Kunden zu informieren, wenn das Konto bei Abdeckung nicht gedeckt war. Dieser Service wird ab dem 9. Juli diesen Jahres nicht mehr kostenlos sein.