Kunden sind verärgert durch eingebaute Kostenfallen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken

Von Marion Selzer
15. Mai 2012

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken enthalten häufig Kostenfallen in Form von anfallenden Gebühren für besondere Serviceleistungen. Solche Klauseln werden leider meistens übersehen, bis die entsprechenden Kosten erhoben werden. Die wenigsten Kunden lesen das ganze Regelwerk der AGB´s aufmerksam durch, weshalb es schon oft zur Verärgerung der Kunden bis hin zu Rechtsstreitigkeiten kam.

Dabei sind viele solcher Klauseln rechtlich nicht erlaubt. Das ist dem Gesetzgeber bekannt, weshalb solche Klausen häufig vor Gericht überprüft werden. Es dürfen keine Extrakosten erhoben werden, für Leistungen zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist. Dazu gehört zum Beispiel das Zusenden von Kontoauszügen, wie auch das Abrufen von Informationen am Bankterminal.