Kürzer ist nicht immer schneller

Von Marion Selzer
15. Februar 2012

Ab sofort will der Bundesfinanzhof dafür einstehen, dass Pendler immer dann einen längeren Weg zur Arbeit wählen dürfen, wenn dieser dafür verkehrsgünstiger ausfällt als ein kürzerer Verkehrsweg. Das erleichtert diejenigen Pendler die Steuererklärung, die aufgrund von verkehrstechnischen Variablen besser mit einem kleinen Umweg zur Arbeit kommen.

Bis zu diesem Entscheid konnten Pendler nur dann für die Umwege Kilometergeld bekommen, wenn sie dabei mindestens 20 Minuten Zeit sparen konnten im Vergleich zum kürzesten Weg. Nun müssen Finanzämter jeden Fall gesondert betrachten und auch dann Kilometergeld akzeptieren, wenn die Sachlage ergibt, dass der längere Weg verkehrstechnisch günstiger ist.