Kein Erbe für Presley-Nachkommen

Eine Klage auf Nachzahlungen in Höhe mehrerer Millionen wurde vom Landgericht München abgewiesen

Von Marion Selzer
28. November 2011

Auch wenn die Erben von dem Musik-Star Elvis Presley sicher schon fest mit einem Millionen-Erbe gerechnet haben, gehen sie nun leer aus. Das Landgericht München hat entschieden, dass sie keinen Anspruch auf Nachzahlung für die verkauften Songrechte haben, weil der "King of Rock 'n' Roll" diese Rechte bereits zu seinen Lebzeiten anderweitig abgetreten habe - und das rechtmäßig. Im Jahre 1973 hat sich Presley durch die Zahlung von 5,4 Millionen für die Verwertungsrechte seiner Songs abfinden lassen, so die Richter aus München.

Klage von Nachlass verwaltender Firma abgewiesen

Die den Nachlass von Presley verwaltende Firma forderte von der Sony Musiy Entertainment, einer Plattenfirma, Nachzahlungen in der Höhe von mehreren Millionen Euro. Da der King und sein Manager lediglich eine Abfindung von 5,4 Millionen Dollar erhalten haben, und das deutsche Urheberrecht eine dem Erfolg angemessene Vergütung vorsieht, zogen die Erben vor Gericht.

Schließlich wurden bei dem Abtretungsvertrag die Rechte von über 1.000 Songs verkauft, darunter auch Hits wie "Hound Dog" oder "Heartbreak Hotel". Doch ihre Klage wurde abgewiesen.