Sparerfreibetrag eintragen lassen und Steuern sparen

Den Sparer-Freibetrag in der Steuererklärung berücksichtigen und so Steuern sparen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
1. Juli 2011

Viele Bürger, besonders Jüngere, vergessen, dass auch ihre Zinsen durch die sogenannte "Abgeltungssteuer" besteuert werden. Seit dem Jahr 2009 wird jeder Kapitalertrag, der höher als der Sparer-Freibetrag ist, automatisch um 25 Prozent gekürzt, was die Banken durchführen und den Betrag weiterleiten.

Abgeltungssteuer in der Jahreseinkommensteuererklärung

Da dieser Prozentsatz von 25 Prozent aber für alle Bürger gleich ist, stehen diejenigen, die einen höheren Einkommenssteuersatz haben, besser da, doch können alle anderen Betroffenen sich die zu viel bezahlten Steuern bei der Jahreseinkommenssteuererklärung über die Anlage KAP zurückfordern. Dies ist aber eigentlich erst dann nötig, wenn der sogenannte Sparer-Freibetrag überschritten wird.

Bei Singles liegt dieser Freibetrag bei 801 Euro, bei Ehepaaren bei 1.602 Euro. Dies heißt, dass man als Alleinstehender 801 Euro Zinsen im Jahr steuerfrei haben darf. Wenn wir beispielsweise auf einem Konto 40.000 Euro mit einem Zinssatz von 2 Prozent hätten, so würden wir die 800 Euro Zinsen erhalten, die auch steuerfrei sind. Aber viele Bürger lassen diesen Freibetrag nicht bei ihrer Sparkasse oder Bank eintragen, so dass dann also schon ab dem ersten Euro Zinsen die Abgeltungssteuer, oder auch Quellensteuer genannt, fällig wird.

Sparer-Freibetrag muss bei mehreren Konten aufgeteilt werden

So würde also unser Sparer im Beispiel ohne den Antrag 25 Prozent an Steuern zahlen und es blieben nur noch 600 Euro Zinsen übrig. Wer mehrere Konten hat, muss diesen Freibetrag aufteilen, aber die Grenze darf nicht überschritten werden, denn die Finanzämter überprüfen dieses stichprobenartig.