Wer auswärts arbeitet, kann seine Heimfahrten bei der Steuererklärung absetzen

Steuererklärung - Fahrten vom Zweitwohnort zum gemeinsamen Hauptwohnsitz können abgesetzt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. März 2011

Manche Arbeitnehmer müssen sich, weil der Weg ansonsten zur Arbeit zu weit wäre, eine Zweitwohnung nehmen. Nun, diesen Mehraufwand kann man natürlich bei der jährlichen Steuererklärung angeben und absetzen. Aber auch die Heimfahrt am Wochenende zum eigentlichen Hauptwohnort kann man von der Steuer absetzen.

Fahrten zum Zweitwohnsitz des Ehepartners können nicht abgesetzt werden

Aber wie auch jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, ist es nicht möglich die Fahrt des Ehegatten von dem eigentlichen Wohnsitz zur Zweitwohnung ebenfalls abzusetzen.

Bei dem zu klärenden Fall handelte es sich um ein Ehepaar. Die Frau war auswärts als leitende Angestellte bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt und fuhr meistens zum Wochenende per Auto oder manchmal mit dem Flugzeug nach Hause zu ihrem Ehemann.

Diese Fahrten hatte auch das Finanzamt akzeptiert, aber als auch der Ehemann seine Wochenendfahrten zu seiner Frau, wenn diese mal nicht reisen wollte, bei der Steuererklärung angab, die im Jahr 2003 über 5.000 Euro, beziehungsweise im Folgejahr noch gut 1.000 Euro betrugen, lehnte das Finanzamt diese Aufwendungen für die Gegenbesuche ab. Der Bundesfinanzhof ebenfalls, denn nur Fahrten vom Zweitwohnort zum gemeinsamen Hauptwohnsitz sind als Werbungskosten absetzbar.