Bundesregierung plant Girokonto für alle - Hilfe für Obdachlose und Asylbewerber

Die neue Regelung sieht ein Basiskonto vor, für das die Ausweispflicht gelockert werden soll

Von Ingo Krüger
17. August 2015

Künftig sollen auch Menschen mit Schulden, Obdachlose oder Asylbewerber problemlos ein Girokonto eröffnen dürfen. Das sehen Pläne der Bundesregierung vor.

Bislang konnten die Geldinstitute entscheiden, wen sie als Kunden nehmen wollten. Mit dem entsprechenden Gesetz will die Regierung EU-Vorgaben erfüllen.

Die einzige Bedingung für das Basiskonto soll ein legaler Aufenthalt in der EU sein

Demnach soll es ein Basiskonto geben, das Dienstleistungen wie

  • Überweisungen,
  • Lastschriften,
  • die Benutzung des Geldautomaten,
  • eine Zahlungskarte und unter bestimmten Voraussetzungen auch
  • einen Dispokredit

beinhaltet. Dafür will die Bundesregierung die Ausweispflicht lockern. Das Fehlen einer festen Wohnsitzadresse wäre daher kein Hinderungsgrund mehr, ein Konto zu eröffnen.

Einzige Bedingung soll sein, dass sich der Kunde legal in der EU aufhält. Das seit 1995 existierende "Girokonto für Jedermann" war eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, das es in der Praxis meist nur bei den Sparkassen gegeben hat und auch dort nicht überall.

Ohne bargeldloses Bezahlen geht es oft nicht

Die Bundesregierung erhofft sich von der neuen Regelung eine vereinfachte Abwicklung staatlicher Sozialleistungen, da das Geld nicht mehr bar ausgezahlt werden muss. Gebühren, etwa für das Ausstellen eines Personalausweises, lassen sich in manchen Bürgerämtern inzwischen nur noch bargeldlos bezahlen.

Dies ist für Menschen ohne Girokonto jedoch unmöglich. Die abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat sollen Anfang 2016 erfolgen.