Bausparkassen kündigen vermehrt Altverträge mit hohen Zinsen

Betroffene der Welle sollten die Kündigung nicht akzeptieren und ihr widersprechen

Von Ingo Krüger
17. April 2015

Die Kündigungswelle der Bausparkassen hält an. Sparer mit Altverträgen erhalten bis zu vier Prozent Zinsen für ihr Guthaben. Das passt vielen Bausparkassen gar nicht und sie versuchen, Verbraucher aus ihren lukrativen Verträgen zu drängen. Doch Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass diese Kündigungen häufig nicht rechtens sind, da eine vertragliche Vereinbarung dazu fehlt.

Strittige Kontrakte

Die Kassen berufen sich bei der anhaltenden Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen auf ihr Kündigungsrecht. Außerdem würden Kunden die Bausparverträge zweckentfremden, da sie gar nicht zum Bau einer Immobilie verwendet würden.

Juristen und Verbraucherzentralen verweisen jedoch darauf, dass die strittigen Kontrakte weder eine begrenzte Vertragslaufzeit noch ein Kündigungsrecht durch die Branche beinhalten würden. Zudem seien die gekündigten Verträge einst gerade aufgrund ihrer hohen Verzinsung auch alternativ zum Bauspardarlehen als "Rendite-Verträge" empfohlen und verkauft worden.

Rechtslage umstritten

Betroffene sollten die Kündigung nicht akzeptieren und ihr widersprechen. Außerdem ist es ratsam, rechtliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen und Klagen gegen die Bausparkasse zu erwägen. Noch ist die Rechtslage jedoch umstritten. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht.