Verbraucherschützer warnen - Banken wollen Kunden um Vergütungen prellen

Banken verschweigen derzeit gern die Vertriebsvergütungen für ihre Mitarbeiter

Von Dörte Rösler
25. März 2015

Für den Vertrieb von Finanzprodukten wie Zertifikaten und Investmentfonds erhalten die Banken meist eine Provision. Laut Wertpapierhandelsgesetz müssen sie diese Daten offenlegen. Wem das Geld zusteht, ist allerdings umstritten.

Der Bundesgerichtshof hat sich hierzu noch nicht entschieden. Mit neuen Geschäftsbedingungen, die ab dem 15. April gelten sollen, reklamieren die Geldinstitute die Provisionen aber bereits für sich. Kunden sollten widersprechen.

Vertriebsvergütungen und Transparenzgebot

Die Vertriebsvergütungen für ihre Mitarbeiter werden von Banken derzeit gern verschwiegen. Nach Ansicht von Verbraucherschützern verstoßen sie dabei nicht nur gegen das Transparenzgebot - die Höhe mancher Provision könnte auch an der Unabhängigkeit der Berater zweifeln lassen.

Kunden sollten den neuen AGBs deshalb bis zum 14. April schriftlich widersprechen oder zumindest sämtliche Informationen über ihre Provisionen fordern. Wer stillschweigend akzeptiert, verliert seine Ansprüche auch für die Zukunft.

Bank kann kündigen

Aufgrund der strittigen Rechtslage weigern sich viele Banken, bei den Provisionen einzulenken. Im Extremfall drohen mit der Kündigung ihres Depots. Das soll die Kunden einschüchtern - kann sich aber sogar als Vorteil erweisen.

Direktbanken bieten Depots meist gebührenfrei, außerdem ist der Wechsel eine gute Gelegenheit, um überteuerte Produkte aus dem Depot zu nehmen. Oft sind es gerade die Vertriebsvergütungen, die ein Wertpapier unrentabel machen.