Tipps für den sicheren Umgang mit der Girokarte

Sollte die Karte trotz Vorsichtsmaßnahmen einmal verloren gehen, ist schnelles Handeln gefragt

Von Ingo Krüger
20. März 2015

Die meisten Verbraucher in Deutschland bevorzugen bei ihren Einkäufen nach wie vor Münzen und Scheine. Laut einer Studie der Bundesbank wurden 2014 79 Prozent aller Einkäufe noch mit Bargeld bezahlt, rund 30 Prozent mit einer Girokarte. Mobile Zahldienste über das Smartphone spielen in Deutschland weiterhin keine Rolle. Das liegt auch daran, dass Händler diese Zahlungsmöglichkeit nicht zulassen.

Reaktion auf Verlust

Sollte die Karte einmal verloren gehen, ist schnelles Handeln gefragt. Missbrauch lässt sich verhindern, wenn Bankkunden die Karte sperren lassen. Dies ist zu jeder Tag- und Nachtzeit unter unter der bundesweit einheitlichen kostenfreien Telefonnummer 116 116 (aus dem Ausland gebührenpflichtig +49 116 116) möglich. Als Alternative gibt es für Anrufe aus dem Ausland ferner die Nummer +49 30 40 50 40 50.

Haftung und Fahrlässigkeit

Die Haftung für Schäden bei Kartenverlust übernimmt in der Regel die Versicherung des Geldinstitutes. Es sei denn, Bankkunden sind fahrlässig mit ihrer Geheimzahl umgegangen und das Konto konnte aus diesem Grund geplündert werden.

Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die PIN auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte am gleichen Ort aufbewahrt wurde. Leichtfertig ist es ebenfalls, das Portemonnaie unbeaufsichtigt, etwa im Auto oder am Arbeitsplatz, zurückzulassen. Banken werten es auch als fahrlässig, wenn das Abhandenkommen der Karte ihnen oder der zentralen Sperrannahme nicht sofort gemeldet wurde.