Banken tricksen Kunden aus - Ausstieg aus Immobilienkrediten oft zu teuer

Von Dörte Rösler
15. Juli 2014

Immobilienbesitzer müssen in Deutschland überhöhte Gebühren zahlen, wenn sie ihren Kredit vorzeitig kündigen. Laut einer aktuellen Studie der Verbraucherzentralen ist nur jede dritte Abrechnung korrekt. In vielen Fällen wäre gar keine Vorfälligkeitsentschädigung erlaubt.

Durchschnittlich elf Prozent kommen zu bestehenden Bankforderungen dazu

Wenn ein Häuslebauer seinen Kredit vor Ablauf kündigt, hat das meist gravierende Gründe: Jobverlust oder Umzug zwingen ihn, sein Eigenheim zu verkaufen. Zu allem Ärger verlangt dann noch die Bank saftige Gebühren, weil sie das zurückgezahlte Geld nicht zu den gleichen Konditionen wieder verleihen kann.

Durchschnittlich elf Prozent müssen Kreditnehmer auf die noch bestehenden Bankforderungen draufrechnen. In jedem fünften untersuchten Fall verlangte die Bank sogar 20 Prozent mehr als zulässig. Um sich vor überzogenen Forderungen zu schützen, sollten Verbraucher deshalb ihren Vertrag und die Abrechnung genau prüfen.

Worauf Sie achten müssen

Wichtig zu wissen: die Bank muss ihrem Kunden genau nachweisen, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Dazu gehört auch eine individuelle Berechnung der Risikokosten. Wenn der Vertrag eine Klausel mit dem Recht auf Sondertilgung enthält, darf die Bank zudem nur einen geringeren Betrag kassieren.

Wie bereits eine frühere Studie gezeigt hat, schlampen die Geldinstitute außerdem häufig bei der Widerrufsbelehrung. Ist diese im Vertrag nicht richtig formuliert, kann der Kunde jederzeit kostenfrei kündigen - auch nach vielen Jahren noch.