Mündelsichere Geldanlage - nicht alle beworbenen Produkte sind risikolos

Von Dörte Rösler
8. Juli 2014

Wer Geld für ein minderjähriges Mündel anlegen möchte, darf keine riskanten Verträge abschließen.

Welche Anlageformen erlaubt sind, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Aktien und Fonds werden ausdrücklich nicht genannt. Trotzdem bewerben Anbieter viele Produkte als mündelsicher - auch wenn das Geld verloren gehen kann.

Auf Werbung für Aktienfonds nicht hereinfallen

Pfandbriefe und Spareinlagen sind in Paragraf 1807 des BGB als sichere Geldanlagen aufgeführt. Sie bringen bei den derzeitigen Niedrigzinsen zwar wenig Rendite, ein Verlustrisiko besteht jedoch nicht. Anders bei Aktien. Auf lange Sicht stehen Aktienfonds gut da, die Wertschwankungen können das Vermögen jedoch reduzieren.

Wenn Anbieter ihre Fonds als mündelsicher bewerben, berufen sie sich damit auf Gerichtsentscheidungen. In mehreren Verfahren haben Vormundschaftsgerichte bereits Anträge auf Aktienkauf bewilligt. Die jeweiligen Fonds nutzen diese Einzelfallentscheidungen als generelles Werbeargument. Vertrauen sollten Verbraucher darauf nicht.