Geheime Score-Liste - Schufa nennt Verbrauchern nicht alle Daten

Von Dörte Rösler
15. April 2014

Jeder Verbraucher darf einmal jährlich bei der Schufa kostenlos seine Daten abfragen. Die Wirtschaftsauskunftskartei ist verpflichtet, sämtliche gespeicherten Informationen herauszugeben. Eine geheime Score-Liste zeigt jedoch, dass wichtige Kriterien nicht genannt werden.

Bereits die Enthüllung der Geheimliste durch NDR-Mitarbeiter hat für Wirbel gesorgt. Denn was keiner wusste ist, dass unbezahlte Rechnungen, Schulden oder geplatzte Verträge nur wenig Einfluss auf den Score-Wert haben. Ob ein Verbraucher als kreditwürdig eingestuft wird, hängt viel mehr von seinen Lebensumständen ab.

Positiv bewertet werden vor allem Personen, die schon lange an derselben Adresse wohnen und ihrer Hausbank die Treue halten. Wer bisher stetig gelebt und seine Verpflichtungen erfüllt hat, gilt auch in der Zukunft als vertrauenswürdig. Personen, die kürzlich umgezogen sind oder die Bank gewechselt haben, werden dagegen abgestuft - ohne, dass diese Informationen in der jährlichen Auskunft erscheinen.

Verbraucherschützer fordern deshalb, dass die Schufa im Rahmen der Selbstauskunft auch mitteilen muss, wie lange sie die jeweiligen Daten schon gespeichert hat. Nur so könnten Verbraucher fehlerhafte Eintragungen korrigieren lassen und somit ihre Chancen bei Handyverträgen, Autokauf oder Immobilienfinanzierung verbessern.