Unterscheidung nach der Art des verbrieften Rechts

Bei der Unterscheidung von Wertpapieren nach Art des verbrieften Rechts greift ein privates Recht, welches sich mit dem Verbriefen, also der Bestätigung oder Garantie bezüglich aller Ansprüche, Rechte und Pflichten beschäftigt. Bei den Arten von verbrieften Rechten wird in mitgliedschaftliche, in schuld- sowie in sachenrechtliche Wertpapiere unterschieden. Mitgliedschaftliche Wertpapierrechte sind unter anderem die Aktien unterschiedlicher Art. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Unterscheidung von Wertpapieren nach Art des verbrieften Rechts.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

In allen Wertpapieren wird dem Inhaber, Besitzer oder Eigentümer das Recht daran verbrieft. Dabei handelt es sich um ein privates Recht, also um ein Recht von und gegenüber privaten oder juristischen Personen des Privatrechts. Verbriefen ist in diesem Sinne eine

  • Bestätigung
  • Garantie
  • Legitimierung oder
  • Zusicherung.

Ein Verbriefen schafft den rechtsverbindlichen Charakter mit Ansprüchen, Rechten und Pflichten. Das geschieht je nach Wertpapier unterschiedlich eng beziehungsweise restriktiv. Es reicht von dem einfachen Übergeben des Wertpapiers bis hin zur formellen Einigung und Übergabe, die auf dem Indossament, dem Begebungsvermerk genau und ausführlich dokumentiert wird.

Aus dem Verbriefen entstehen rechtliche Ansprüche, Rechte und Pflichten
Aus dem Verbriefen entstehen rechtliche Ansprüche, Rechte und Pflichten

Mitgliedschaftliche Wertpapiere

Bei den mitgliedschaftlichen Wertpapieren wie beispielsweise Aktien wird die Mitgliedschaft als Aktionär und Anteilshaber an dem Unternehmen mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten verbrieft. Dazu zählen die Berechtigung zur Teilnahme an der Aktionärsversammlung oder das Recht auf Dividende. Das verbriefte Recht richtet sich nach der Aktie; sei es eine Vorzugsaktie oder ein Zwischenschein nach § 8 AktG.

Schuldrechtliche Wertpapiere

Schuldrechtliche Wertpapiere sind

  • Schecks
  • Wechsel
  • Lade- und Lagerscheine
  • Konnossements
  • Inhaber- oder
  • Wandelschuldverschreibungen.

In diesen Fällen werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in dem jeweiligen Wertpapier verbrieft, also fixiert und garantiert.

Sachenrechtliche Wertpapiere

Sachenrechtliche Wertpapiere verbriefen im Gegensatz zu den Mitgliedschafts- und Forderungspapieren ein Sachenrecht. Gängige sachenrechtliche Wertpapiere sind

Weitere Formen

Die Wandelschuldverschreibungen sind eher ein Mix aus Forderungs- und Mitgliedschaftspapier. Die Traditions- sowie Dispositionspapiere gehören als eine Mischform weder direkt zu den schuld- noch zu den sachenrechtlichen Wertpapieren. Sie sind aus schuldrechtlicher Sicht Forderungen, sind aber auch sachenrechtliche Wertpapiere, weil mit ihnen Übereignung, Übergabe oder Verpfändung des Gutes verbunden sind.

Das verbriefte Recht kann je nach Wertpapier sehr unterschiedlich gestaltet sein
Das verbriefte Recht kann je nach Wertpapier sehr unterschiedlich gestaltet sein

Hinweise zur Verbriefung

Die Verbriefung ist das Schaffen respektive Generieren von Forderungen oder Eigentumsrechten aus Wertpapierrechten, um sie handelbar zu machen. Es ist immer auch ein Sichern, ein Sichermachen und wird auf dem Finanzmarkt zu vielfältigen Zwecken genutzt.

Bei den herkömmlichen und im Alltag gehandelten Wertpapieren ist der Ablauf deutlich anders als zum Beispiel bei den Mortgage Backed Securities oder bei den Collateralized Debt Obligations, den CDOs. Bei den bekannten mitgliedschaftlichen, schuld- und sachenrechtlichen Wertpapieren gibt es in allen Bereichen rechtliche Grundlagen, mit denen die verbrieften Rechte, aber auch Pflichten gesichert werden. Die reichen

  • vom Bürgerlichen Gesetzbuch, dem allgemein gültigen BGB,
  • über Spezialgesetze wie das Handelsgesetzbuch, das Scheck- oder das Wechselgesetz
  • bis hin zur Zivilprozessordnung, der ZPO.

Im beruflichen Alltag kommt es ganz entscheidend darauf an, dass die damit Befassten sach- und rechtskundig sind. Ihnen muss bewusst sowie geläufig sein, welche Risiken mit dem Handel und dem Umgang mit Wertpapieren verbunden sind. Vieles, aber nicht alles lässt sich versichern, wobei auch jede Versicherung ihren Preis hat.

Der Inhaber von verbrieften Wertpapieren hat seinen Wert buchstäblich verbrieft. Es liegt jetzt an ihm, ob er mit seiner Vorzugsaktie, mit seinem Zwischenschein innerhalb der Aktiengesellschaft oder mit dem Wechsel als einem verbrieften schuldrechtlichen Wertpapier richtig und sachgemäß umgeht.