Unterscheidung nach dem Ertrag (z.B. Scheck, Zero-Bond, Aktie)

Bei der Unterscheidung von Wertpapieren nach ihrem Ertrag gilt der Scheck als ein ertragsloses Papier, der Zero-Bond als eines mit wirtschaftlichem Zins, und die Aktie als ein Dividendenpapier. Beim Scheck wird der Geldwert, über den er ausgestellt ist, verkörpert. Der Zero-Bond enthält einen Coupon, welcher als Gewinnanteil eingelöst wird. Bei der Aktie muss man diverse Arten unterscheiden. Scheck, Zero-Bond und Aktie - Lesen Sie, inwieweit sich das Wertpapier nach dem Ertrag unterscheiden lassen kann.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Scheck

Bei der Eröffnung eines Girokontos erhält der Kontoinhaber in aller Regel auch eine bestimmte Stückzahl an Schecks ausgehändigt, aufgeteilt in Bar- und in Verrechnungsschecks. Der Scheck ist eine Urkunde, und ausgefüllt stellt er für den Scheckinhaber als den Gläubiger ein Wertpapier dar.

Er ist ein Wertpapier für den Zahlungsverkehr, nicht jedoch für den Kreditverkehr. Das ergibt sich aus seiner Verwendbarkeit in Bezug auf die so genannte bezogene Bank. Unter den Wertpapieren ist der Scheck ertragslos, weil mit ihm kein wirtschaftlicher Gewinn möglich ist.

Der Bar- oder Verrechnungsscheck verkörpert den Geldwert, über den er ausgestellt ist; nicht weniger, aber auch nicht mehr. Mit einem Scheck kann also kein Gewinn gemacht, erwirtschaftet werden. Er ersetzt im Zahlungsverkehr die Barzahlung oder alternativ eine bargeldlose Überweisung. Rechtsgrundlage ist das Scheckgesetz, das ScheckG aus dem Jahre 1933.

Zero-Bond

Zero-Bond ist die gängige Kurzbezeichnung für Zero Coupon Bond, zu Deutsch Nullkuponanleihe. Ein Kupon oder Coupon ist der Abschnitt eines Wertpapieres.

Er lässt sich abtrennen und wird als Gewinnanteil eingelöst. In Bezug auf Zinsen wird von einem Zinsschein, vom Zinskupon gesprochen. "Zero" steht für "Null", und das englische Wort "Bond" heißt zu Deutsch "Wert-" oder "Anleihepapier".

Der Zero-Bond ist als Nullkuponanleihe eine besondere Form des verzinslichen Wertpapiers. Zum Ende der vereinbarten Laufzeit wird das Wertpapier ausgezahlt, und zwar zu dem dann geltenden Auszahlungskurs. Der Gewinn für den Anleger liegt in der Differenz zwischen dem Anlage- und dem Rückzahlungspreis.

Es gibt keine zwischenzeitlichen Zinszahlungen, die so genannten Zinskupons. Der Anleger muss mit dem Zero-Bond buchstäblich Geduld haben und auf einen möglichst hohen Auszahlungskurs hoffen. Er selbst kann während der Anlagezeit nichts dazu tun, um den wirtschaftlichen Zins seines Wertpapiers zu beeinflussen.

Aus steuerlicher Sicht kann der Zero-Bond dann interessant werden, wenn über den Zeitpunkt der Ertragsversteuerung entschieden wird. Generell werden die Erträge erst bei Fälligkeit oder bei vorheriger Veräußerung versteuert. Davon kann unter bestimmten Gegebenheiten zum Vorteil des Anlegers abgewichen werden.

Je höher der mögliche Ertrag ist, umso höher ist auch das Risiko Verluste zu machen
Je höher der mögliche Ertrag ist, umso höher ist auch das Risiko Verluste zu machen

Aktie

Die Aktie ist als Anteilsschein an dem Unternehmen ein Wertpapier. Der Aktionär ist Teilhaber, also Miteigentümer in Höhe seines Aktienanteils.

Aus Ertragssicht ist die Aktie ein Dividendenpapier. Die beiden Gremien Vorstand und Hauptversammlung der Aktiengesellschaft entscheiden darüber, wie die Aktionäre über die Ausschüttung, also die Auszahlung von Dividenden als Gewinnanteil, an dem erwirtschafteten Unternehmensgewinn beteiligt werden.

Die Dividende ist ein feststehender Betrag je Aktie, der an den Aktieninhaber ausgezahlt wird. Der Aktionär selbst kann über sein Stimmrecht in der Hauptversammlung im Rahmen seines Aktienkapitals und der damit verbundenen Stimmenzahl direkt darauf Einfluss nehmen.

Je nach Art und Größe des Unternehmens werden die Aktien nach mehreren Kriterien gegliedert. In Bezug auf das Stimmrecht sind es die Stamm- und die Vorzugsaktien, nach dem Unternehmensanteil die Stück- sowie die Nennwertaktien.

Bei der Übertragbarkeit wird in die Inhaber-, die Namens- sowie in die vinkulierten Namensaktien unterteilt. Und letztendlich gibt es in Bezug auf den jeweiligen Emissionszeitpunkt alte und junge Aktien.

  • Stammaktie: mit Stimmrecht behaftet; jeder Stammakte wird eine Stimme zugeordnet
  • Vorzugsaktie: Inhaber bekommt kein Stimmrecht als Aktionär eingeräumt, dafür ein Recht auf eine bevorzugte Dividende
  • Stückaktie: unechte nennwertlose Aktie
  • Nennwertaktie: Teil eines Nennwerts am Grundkapital einer Aktiengesellschaft
  • Inhaberaktie: gängige Aktienform, kann leicht übertragen werden
  • Namensaktie: Aktionäre ist im Aktienregister der Gesellschaft verzeichnet
  • Vinkulierte Namensaktie: Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich
  • Junge Aktie: neue Aktie, wird bei Kapitalerhöhung von einer Aktiengesellschaft ausgegeben
  • Alte Aktie: bereits vor Kapitalerhöhung im Umlauf