12. April 2011
Durch den Abschluss einer Feuerversicherung kann man sich vor Schäden, die durch einen Brand entstehen, finanziell absichern. Doch wann und unter welchen Umständen kommt eine Feuerversicherung nicht für den Schaden auf?
Eine Feuerversicherung dient dazu, Schäden an einer Immobilie oder einem Objekt, die durch ein Feuer verursacht werden, zu ersetzen. Versichert werden gemäß der jeweiligen Versicherungsbedingungen Gebäude, Gegenstände oder Betriebsunterbrechungen.
Der Abschluss einer Feuerversicherung ist vor allem für Haus- oder Wohnungseigentümer von Wichtigkeit, denn ein Brand in den eigenen vier Wänden, der zum Beispiel durch ein defektes elektronisches Gerät oder ein Naturereignis ausgelöst werden kann, hat meist hohe finanzielle Schäden zur Folge. Schlimmstenfalls droht dem Besitzer durch die Brandschäden sogar der finanzielle Ruin. Mit einer Feuerversicherung lassen sich solche Schäden jedoch abdecken.
Feuerversicherungen gibt es in Deutschland bereits seit 1623. Seinerzeit basierte die Versicherung auf dem christlichen Gedankengut, sich im Notfall gegenseitig zu helfen. In einigen Teilen Deutschlands war die Feuerversicherung bis 1994 sogar eine Pflichtversicherung. In der heutigen Zeit werden reine Feuerversicherungen meist nur noch im Industrie- und Gewerbebereich abgeschlossen, weshalb sie im privaten Bereich keinen besonders hohen Stellenwert mehr haben. So wird die Gefahr von Feuerschäden bei Privathäusern normalerweise durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Aus diesem Grund bieten nur noch wenige, spezielle Feuerversicherungen diesen Versicherungsschutz an. Wird eine Immobilie jedoch von einer Bank finanziert, muss eine extra Feuerversicherung abgeschlossen werden, damit der Finanzierungsabschluss zustande kommen kann. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist in der Regel abhängig von dem zu versichernden Risiko.
Die Feuerversicherung tritt dann in Kraft, wenn das versicherte Objekt durch ein Feuer, eine Explosion, eine Implosion oder einen Blitzschlag beschädigt wird. Ebenso gilt die Deckung im Falle von Brandstiftung. Darüber hinaus werden auch die Kosten für sekundäre Schäden wie die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr, Schäden durch Löschwasser, Aufräumkosten, Renovierungskosten, Unterbringungskosten in einem Hotel oder Ersatzleistungen für beschädigte Gegenstände übernommen.
Unter bestimmten Umständen kann sich die Versicherung jedoch weigern, die Kosten für die entstandenen Schäden zu übernehmen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Versicherte selbst das Entstehen des Feuers verschuldet oder Veränderungen am Gebäude, wie beispielsweise Anbau- oder Umbauarbeiten, der Versicherung nicht gemeldet hat.
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