Merkmale einer Lernbehinderung

Ebenfalls eine Form von Behinderung ist die Lernbehinderung. Der Begriff ist allerdings umstritten. Im Prinzip ist damit eine Minderung der Intelligenz gemeint, die jedoch nicht so schwerwiegend ist, als dass man sie als geistige Behinderung bezeichnen könnten. Typisch ist ein Leistungssrückstand des/der Betroffenen. Lesen Sie über die Merkmale und Ausprägungsformen einer Lernbehinderung.

Von Jens Hirseland

Definition

Den Begriff Lernbehinderung gibt es erst seit den 60er Jahren. Definiert wird eine Lernbehinderung als schwerwiegendes, umfängliches und dauerhaftes Schulleistungsversagen. Außerdem steht sie meist im Zusammenhang mit einer verminderten Intelligenz, wobei der Intelligenzquotient jedoch höher als bei einer geistigen Behinderung liegt. Als lernbehindert gelten Kinder, wenn ihr Leistungsrückstand mehr als zwei bis drei Jahre beträgt, mehrere Jahre andauert und die Lernrückstände unterschiedliche Schulfächer betreffen.

Kritik

Der Begriff "Lernbehinderung" ist nicht unumstritten. So bemängeln Kritiker, dass eine Lernbehinderung auch davon abhängig ist, in welchem Umfang ein Kind in der Schule gefördert wird und ob es zu Auffälligkeiten kommt.

Außerdem darf der Leistungsrückstand nicht von einem schlechten Unterricht oder einem mangelhaften Lernangebot verursacht werden. Diese Kriterien beschränken sich jedoch nur auf die schulischen Leistungen, sodass gesellschaftliche Leistungen dabei keine Berücksichtigung finden.

So bedeutet eine Lernbehinderung keineswegs, dass die Betroffenen grundsätzlich erfolglos und zum Scheitern verurteilt sind, da die Schule nur einen Teil des Lebens und des Lernens darstellt. Geht eine Lernbehinderung allerdings mit einem niedrigen Intelligenzquotienten und Verhaltensauffälligkeiten einher, besteht die Gefahr, dass auch außerhalb der Schule Probleme auftreten. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland rund eine Million lernbehinderte Menschen in sämtlichen Altersstufen.

Junge hält verzweifelt Kopf in den Händen über Hausaufgaben
Junge hält verzweifelt Kopf in den Händen über Hausaufgaben

Merkmale und Möglichkeiten für lernbehinderte Kinder

Auch wenn eine klare Definition der Lernbehinderung schwerfällt, gibt es einige Merkmale, durch die sie sich auszeichnen kann. Die Beeinträchtigungen werden dabei zu den Entwicklungsstörungen gezählt. Dies könnten beispielsweise sein:

  • Entwicklungsstörungen verschiedener schulischer Fertigkeiten
  • Rechenstörungen
  • isolierte Rechtschreibschwäche
  • Leserückstand
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche

Eltern können eine mögliche Lernbehinderung beispielsweise an folgenden Aspekten bei ihrem Kind erkennen:

  • die schlechteren Leistungen beziehen sich meist auf die Kernfächer wie Deutsch und Mathematik
  • das Kind hat Probleme, sich zu konzentrieren oder etwas zu merken
  • das Kind hat Probleme, Aufgabenstellungen auf andere Bereiche zu übertragen
  • manchmal liegen auch Rückstände in der Sprach- oder motorischen Entwicklung vor
  • das Kind hat Schwierigkeiten, sich sinnvolle Lernstrategien anzueignen
Junge in hellblauem Hemd sitzt mit geballter Faust frustriert und wütend über seinen Hausaufgaben
Junge in hellblauem Hemd sitzt mit geballter Faust frustriert und wütend über seinen Hausaufgaben

Um lernbehinderte Kinder individuell und effektiv zu fördern, können sie auf eine entsprechende Förderschule oder Sonderschule geschickt werden. Dort finden sie bessere Möglichkeiten als auf einer herkömmlichen Schule vor.

Für eine Lernbehindertenschule kommen dabei laut Deutschem Bildungsrat diejenigen Kinder in Frage, bei denen eine Minderbegabung vorliegt und die von einem umfassenden und langandauernden Versagen der Schulleistung betroffen sind. Eine individuelle Förderung in einer Grund- oder Hauptschule ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Kennzeichen einer Lernbehinderung im Überblick:

  • Leistungsrückstände in mehreren Unterrichtsfächern
  • Leistungsrückstände von mehr als zwei Jahren
  • Leistungsrückstände über mehrere Jahre
  • Leistungsrückstände sind keine Folge von schlechtem Unterricht oder unzureichendem Lernangebot