Sozialgesetze bremsen behinderte Menschen aus: der Fall Constantin Grosch

Von Dörte Rösler
22. Juli 2013

Der 20-jährige Constantin Grosch hat Ziele: nach seinem Jurastudium möchte er arbeiten und vielleicht eine Familie gründen. Wenn da nicht die deutschen Sozialgesetze wären, die den Behinderten ausbremsen. Denn Constantin leidet an Muskeldystrohpie und ist bei nahezu allen Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen.

Offiziell gilt der Student als Schwerbehinderter mit GdB 100 und Pflegestufe 3. Vom Aufwachen bis zum Schlafengehen wird er von Betreuern begleitet. Das kostet viel Geld, das vom Sozialamt auch bezahlt wird - jedenfalls solange Constantin nicht arbeitet und kein Vermögen von mehr als 2600 Euro anspart. Sobald er eigenes Geld verdient, trägt der Staat nur noch die Betreuungskosten während der Arbeitszeit. Hilfe im Haushalt und auf dem Weg zum Job muss dann selbst finanziert werden. Vom Lohn bleibt dabei nicht viel übrig. Sparen für ein behindertengerechtes Auto dürfte er auch nicht mehr. Falls Constantin heiraten sollte, wird außerdem seine Frau zur Kasse gebeten.

Um seine Lebenspläne zu verwirklichen, hat der Student deshalb eine Petition verfasst, in der er sein Recht auf eigenes Vermögen und Einkommen fordert. Knapp 40.000 Nutzer haben schon unterzeichnet. Das Ministerium verweist auf die kommende Legislaturperiode. Dann werde über ein entsprechendes Teilhabegesetz diskutiert. Das "Forum Behinderter Juristen und Juristinnen" hat bereits einen Entwurf formuliert.