Ist ein Umbau an einem Haus wegen einer Erkrankung der Bewohner nötig, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Bauherr ein ärztliches Attest vorlegen kann.
Zu typischen Umbaumaßnahmen aus medizinischer Notwendigkeit gehören die Vergrößerung einer Garage, die Abschaffung von Barrieren vor dem Hauseingang oder der Einbau einer Sitzbadewanne. Solche Aufwendungen sind dann als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt absetzbar.
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08.05.13 | |
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