ALG II: Kein Geld vom Jobcenter für einen Umzug nach Deutschland

Von Ingo Krüger
4. Juni 2012

Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind, haben kein Anrecht auf Übernahme von Umzugskosten. Dies entschied jetzt das Sozialgericht Mainz (AZ: S 10 AS 412/12 ER).

Geklagt hatte eine Frau aus dem Landkreis Alzey-Worms, die mit ihrem Lebensgefährten im September 2011 von Deutschland auf die Atlantik-Insel Madeira gezogen war, um sich dort eine neue Existenz aufzubauen. Die Beziehung ging jedoch in die Brüche, ihr Partner begann zu trinken und soll sie nach eigenen Angaben sogar tätlich angegriffen haben. Mitte Januar 2012 flog sie daraufhin wieder zurück nach Deutschland und beantragte ALG II.

Da die Frau noch persönliche Gegenstände auf Madeira hatte, beantragte sie vom Jobcenter ein Darlehen für die Transportkosten in Höhe von rund 800 Euro. Dabei wollte sie Umzugskisten und wichtige Unterlagen nach Deutschland holen. Das Jobcenter lehnte dies jedoch ab. Es existiere keine Rechtsgrundlage für ein solches Darlehen.

Das Sozialgericht bestätigte jetzt diese Entscheidung. Die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem dürfe nicht finanziert werden, so die Richter. Es gebe zwar Vorschriften für die Umzugskosten von ALG-II-Empfängern, diese würden aber bei Umzügen aus dem Ausland keine Anwendung finden.