Arbeitserlaubnis für Asylsuchende: Was deutsche Unternehmen Flüchtlingen anbieten

Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen gibt es rechtliche Hürden, die Arbeitgeber berücksichtigen sollten

Von Ingo Krüger
10. September 2015

Anerkannte Flüchtlinge bekommen eine Aufenthaltserlaubnis und haben dadurch uneingeschränkten Zugang zum

Jobs für Migranten

Zahlreiche Unternehmen haben sich bereits auf die große Zahl von Migranten eingestellt und bieten Jobs an. Dazu gehören die Deutsche Telekom, die jedoch Wirtschaftsstudenten mit guten Deutsch- und Englischkenntnissen sucht. Siemens startet im Frühjahr 2016 an seinem Standort in Erlangen ein Programm für zehn bezahlte Praktikanten. Das Konzept soll auf neun weitere Werke ausgedehnt werden.

Der Autozulieferer Continental will dagegen sein Förderprogramm auch Flüchtlingen anbieten, die während eines bezahlten Praktikums ihren Schulabschluss nachholen und anschließend eine Ausbildung beginnen können. Daimler hat bereits Syrer und Iraker mit Arbeitserlaubnis eingestellt.

Rechtliche Hürden

Allerdings gibt es bei der Beschäftigung von Flüchtlingen rechtliche Hürden. So unterliegen Asylsuchende und Personen mit Duldung in den ersten drei Monaten einem Arbeitsverbot. Auch danach haben sie nur schlechte Chancen auf einen Job, weil es "bevorrechtigte Arbeitnehmer" gibt. Dies sind

  • Deutsche, aber auch
  • EU-Ausländer oder
  • anerkannte Flüchtlinge.

Vielen Arbeitgebern ist deshalb die Unsicherheit bei der Anstellung eines Asylbewerbers zu groß.

Die 3+2-Regelung

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag setzt sich daher für eine 3+2-Regelung ein. Danach soll jemand, der eine dreijährige Ausbildung absolviert, nicht abgeschoben werden. Außerdem soll er nach seiner Lehre für wenigstens zwei Jahre weiter beschäftigt werden dürfen.