Nicht jeder muss Gebühren für den Rundfunk zahlen

Von Marion Selzer
27. Dezember 2011

Wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat, haben Personen, denen durch die Beitragszahlung der Rundfunkgebühren weniger Geld pro Monat übrig bliebe als der Mindestsatz an Hartz IV vorschreibt, das Recht, eine Befreiung von der GEZ-Gebühr zu beantragen. Im konkreten Fall ging es um einen pensionierten Mann, der im Fall der Zahlung der Rundfunkgebühr unter das Existenzminimum rutschte, dessen Antrag auf Befreiung jedoch von der GEZ abgelehnt wurde.

Dies verstoße nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz der Gleichheit. Zur Zeit muss man für den öffentlich rechtlichen Rundfunk eine Gebühr von knapp 18 Euro für Radio und Fernsehen oder knapp 6 Euro ohne Fernsehen pro Monat bezahlen.