Anlageberater haftet für riskante Empfehlungen zur Altersvorsorge

Von Dörte Rösler
6. September 2013

Bei der Altersvorsorge geht es um Sicherheit. Wenn der Anlageberater zu diesem Zweck riskante Finanzprodukte empfiehlt, haftet er für den Verlust. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg muss darum ein Finanzberater seinem Kunden 13.000 Euro ersetzen, die dieser als stiller Gesellschafter eines Unternehmens verloren hatte.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Beteiligung als stiller Gesellschaft immer mit dem Risiko des Verlustes verbunden sei. Der Anlageberater hätte seinem Kunden diese Investition daher nicht empfehlen dürfen. In der Folge muss er für den Schaden geradestehen.

In seinem Urteil verwies das Gericht außerdem auf die Grundlagen einer guten Beratung: Diese müsse den Wissensstand und die individuellen Ziele des Kunden berücksichtigen, alle relevanten Anlageformen umfassen und sachlich richtig sein.