Entscheidung zwischen Betriebs- und Riester-Rente verlangt nach akribischer Einkommensanalyse

Von Frank Sprengel
26. August 2013

Dem Bundesarbeitsministerium zufolge sorge einer von fünf sozialversicherungspflichtigen Berufsnehmern mit Riester- und Betriebsrente vor. Einkommensschwache können sich aber zumeist nur eine der beiden Altersvorsorgen leisten.

Allgemein rate das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), das neben der Deutschen Bank noch von anderen Unternehmen der Finanzbrache getragen würde, zu einer akribischen Einkommensanalyse, bei der unbedingt auch die vorherrschende Familiensituation berücksichtigt werden müsse, zumal keine der beiden Vorsorgevarianten pauschal empfohlen werden könne.

So sei zum Beispiel die weitverbreitete Annahme, dass eine Riester-Rente für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen aufgrund der stattlichen Zuschüsse per se sinnvoller sei, nicht zwingend korrekt. Tatsächlich könne eine betriebliche Altersvorsorge sowohl für Alleinstehende, als auch für verheiratete Paare lohnender sein, sofern diese kinderlos seien.

Wenn das monatliche Einkommen 2500 Euro läge, verlöre die Frage nach den Kindern laut DIA hingegen an Bedeutung, da die selbst ernannte "Denkfabrik für Altersvorsorge" eigenen Angaben zufolge anhand von 34 Fallbeispielen bewiesen haben will, dass eine Riester-Rente dann immer einer betrieblichen Rente vorzuziehen sei. Bei einem Einkommen von 3000 Euro und mehr pro Monat sei wiederum die Betriebsrechte zu bevorzugen, da dann die eingesparten Sozialbeiträge sowie die Steuereinsparungen während der Ansparphase schwerer als die Zulagen zur Riester-Rente wögen.

Ohnehin habe sich gezeigt, dass die Vorteile betrieblicher Altersversorgen entsprechend zur Höhe des Gehalts zunähmen, obgleich letztendlich alle Arbeitnehmer individuell abwägen sollten, welche Altersvorsorge in ihrer jeweiligen Situation die bessere Wahl sei.