Wohnriester - staatliche Förderung erhöht Steuerlast im Alter

Fließt die Steuerersparnis in die normale Lebenshaltung, droht zu Rentenbeginn ein teures Erwachen

Von Dörte Rösler
2. Oktober 2015

Mit dem Wohnriester können Bauherren und Immobilienbesitzer schneller ihre Schulden abzahlen. Die staatlich geförderten Verträge erfordern allerdings viel Voraussicht. Wer die eingesparten Steuern konsequent zur Tilgung einsetzt, steht im Alter gut da.

Wenn die Steuerersparnis in die normale Lebenshaltung fließt, droht zu Rentenbeginn allerdings ein teures Erwachen. Denn der Fiskus fördert die staatliche Förderung zurück.

Viele Verträge ungünstig für Sparer

Wohnriester-Bausparverträge sind ein komplexes Regelwerk. Unabhängige Finanzberater monieren, dass es den Banken dabei häufig nur um den eigenen Profit geht. Die Interessen des Kunden kommen zu kurz. Wer die Riesterförderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb gründlich informieren.

Um überhaupt in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen, dürfen das Hypothekendarlehen oder Bausparvertrag ausschließlich zur Finanzierung einer Immobilie genutzt werden. Wer vier Prozent seines zu versteuernden Einkommens (max. 2.100 Euro) jährlich in einen entsprechenden Vertrag einzahlt, bekommt einen staatlichen Zuschuss von 154 Euro pro Jahr.

Familien werden zusätzlich gefördert: für Kinder, die nach Januar 2008 geboren wurden, zahlt der Staat weitere 300 Euro. Ist der Nachwuchs bereits älter, gibt es 185 Euro jährlich - pro Kind.

Darüber hinaus können Bauherren die Beiträge als Sonderausgabe beim Fiskus geltend machen. Zwar werden die Zulagen für Kinder und die Prämie von 154 Euro wieder von der Steuerersparnis abgezogen, unterm Strich bleibt jedoch mehr Geld auf dem Konto - das sinnvollerweise sofort den Bausparvertrag fließt. Viele Musterrechnungen arbeiten ausdrücklich mit diesen Sonderzahlungen.

In der Praxis nutzen aber nur wenige Kunden die Möglichkeit, die Steuererstattung direkt in den Bausparvertrag einzubringen. Sie nutzen das Geld für die allgemeine Lebenshaltung. Die ursprüngliche Rechnung bei Vertragsabschluss geht dann nicht auf.

Hohe Steuerbelastung für Rentner

In der Ansparphase ist die staatliche Förderung komplett steuerfrei. Die Beiträge lassen sich sogar als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Ruhestand schlägt der Fiskus dann allerdings zu. Im Zuge der sogenannten nachgelagerten Besteuerung muss der Riester-Rentner nun die staatlichen Spar- und Tilgungssummen versteuern. Maßgeblich ist der individuelle Steuersatz. Wer gut verdient hat, muss also mehr an das Finanzamt überweisen.

Viele Rentner sind von diesen Forderungen überrascht. Schließlich haben sie das Geld meist schön längst zur Tilgung eines Darlehens oder zum Bezahlen von Baukosten verwendet. Der Fiskus erfasst jedoch alle geförderten Zulagen und Tilgungen auf einem fiktiven Wohnförderkonto und verzinst diese mit zwei Prozent jährlich.

Zwei Modelle zur Rückzahlung

Für die Rückzahlung bietet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zwei Optionen:

  1. entweder der frischgebackene Rentner zahlt seine Steuerschuld auf einen Schlag und bekommt dafür 30 Prozent Rabatt, oder
  2. er stottert die Steuerschuld in Raten bis höchstens zum 85. Lebensjahr ab.

Sollte der Riester-Sparer sterben, bevor er den Fiskus ausgezahlt hat, müssen die Erben die restliche Steuerlast berappen. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Beim Rabattmodell lockt zwar ein Erlass von 30 Prozent der Steuersumme, das Vertragsguthaben wird allerdings auf die Einkünfte angerechnet - und erhöht die reguläre Steuerlast. Für Gutverdiener ist das lohnend, Kunden mit niedrigem Einkommen sollten aber eher das Verminderungsmodell wählen.

Damit zahlen sie zwar länger, müssen aber insgesamt weniger Steuern überweisen. Bei einem Single mit Alterseinkünften von 15.000 Euro macht die Differenz rund 1.200 Euro aus, gerechnet über 12 Jahre.