15. August 2011
Viele Menschen fragen sich, wie viel Trinkgeld sie Kellnern, Hotelbediensteten oder Friseuren geben sollen. Gerade im Urlaub gibt dieses Thema immer wieder Anlass zu Diskussionen. Dabei sind vor allem zwei Dinge zu beachten. Jeder sollte nur dann etwas geben, wenn er auch wirklich mit dem Service zufrieden ist. Außerdem sollte sich jeder Gast auf sein Gefühl verlassen. Wenn er sich gut bedient fühlt, kann er dies auch mit einer finanziellen Zuwendung zeigen.
In Deutschland gelten fünf bis zehn Prozent als angemessen. Ähnlich ist es in Spanien, Frankreich, Österreich und Portugal. Bei Kartenzahlung sollte das Trinkgeld immer in bar gegeben werden.
In den USA ist das Trinkgeld die Haupteinnahmequelle von Servicekräften. Dort erhalten Angestellte nur ein geringes Grundgehalt ausgezahlt. Daher sollte dort das Trinkgeld 15 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrages ausmachen.
Es gibt, auch ein Zeichen der Globalisierung, kaum noch ein Land auf der Welt, in dem es als ehrenrührig gilt, den Bediensteten ein Trinkgeld zu zahlen. Lediglich in Skandinavien ist es nicht üblich, einen zusätzlichen finanziellen Obolus zu entrichten.
Auch der Gesetzgeber hat sich seine Gedanken über das Trinkgeld gemacht. So heißt es in der Gewerbeordnung: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt." Und da in Deutschland fast alles geregelt ist, gilt auch, dass diese Beträge einkommenssteuerfrei sind.
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