Reinigungsunternehmen streicht das gesamte Trinkgeld ein - Toilettenfrau klagt auf ihren Anteil

Von Melanie Ruch
28. Januar 2014

Wenn man in einem Shoppingcenter oder einer Raststätte die Toilette benutzt, steht dort meistens ein Tisch mit einem Teller auf dem man ein Trinkgeld hinterlassen kann. Die meisten Toilettennutzer mögen wohl denken, dass dieses Trinkgeld allein dem Aufsichts-, beziehungsweise Reinigungspersonal zugute kommt. Doch das ist offenbar nicht immer so.

Trinkgeld geht komplett an die Reinigungsfirma

In einem Fall hat nun eine Toilettenfrau die Reinigungsfirma verklagt, für die sie arbeitet, weil diese das ganze Trinkgeld eingestrichen hat ohne ihr davon einen Anteil zu geben. Die Frau arbeitet als sogenannte Toilettenaufsichtsperson in einem Einkaufscenter und sitzt dort die meiste Zeit an dem Tisch mit dem Trinkgeldteller. Ihre Aufgabe ist es, das Geld regelmäßig von dem Teller abzuräumen und in einem Tresor der Reinigungsfirma zu hinterlegen. Hin und wieder muss sie auch die Sauberkeit der Toiletten kontrollieren. Für die Reinigung ist allerdings nicht sie, sondern eine Putzkolonne zuständig, die sie bei Bedarf rufen muss.

Weil die Toilettenfrau keinen Cent von dem Trinkgeld der Toilettennutzer gesehen hat, hat sie die Reinigungsfirma nun auf ihren Anteil verklagt. Im Rahmen einer Stufenklage hat sie zunächst eine Auskunft über die Höhe der eingestrichenen Trinkgelder gefordert, die ihr vom zuständigen Gericht auch zugesprochen wurde. Im weiteren Prozess will die Angestellte nun um einen Anteil von 5% an den Trinkgeldern kämpfen.

Gericht klärt das Recht der Putzfrau auf einen Anteil des Nutzungsentgeldes

Die Reinigungsfirma hält die Klage der Mitarbeiterin für völlig unbegründet. Es handle sich nicht um Trinkgelder, sondern um ein freiwilliges Entgelt für die Nutzung der Toiletten, das allein der Firma zusteht und von dem unter anderem die Gehälter der Angestellten bezahlt werden, so die Firma.

Ob die Toilettenfrau tatsächlich ein Recht auf einen Anteil an dem Nutzungsentgelt hat, muss nun in einem weiteren Prozess geklärt werden.