Reservierungen gelten für Wirte und Gäste

Kurzfristige Absagen von Reservierungen können finanzielle Folgen haben

Von Ingo Krüger
16. Februar 2015

Termine sind nicht immer einzuhalten. Doch kurzfristige Absagen von Reservierungen können finanzielle Folgen haben. Bei der Stornierung eines Hotelzimmers müssen Gäste für einen Großteil der Buchungskosten aufkommen, denn eine Reservierung ist grundsätzlich verbindlich.

Mit der Reservierung wird ein sogenannter Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen. Allerdings zeigen sich Hotels nicht selten kulant und verzichten auf eine Entschädigung.

Stornierung in der Gastronomie

Auch eine so profane Sache wie eine Tischreservierung im Restaurant kann nach einer kurzfristigen Absage oder einfachem Fernbleiben finanzielle Folgen haben. Allerdings muss dem Restaurant nachweislich ein Schaden entstanden sein.

Dies kann bei Kosten für eine Tischdekoration oder zusätzlichem Personal der Fall sein. In der Regel vergibt der Wirt den Tisch einfach neu. Je kurzfristiger die Stornierung, desto eher hat der Gastwirt die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche zu erheben.

Vertrag bei Bestellung

Gäste, die reserviert haben und zum vereinbarten Termin auch erscheinen, haben dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie in absehbarer Zeit, also in den folgenden zehn bis 15 Minuten, keinen freien Tisch erhalten. Bei einem Lieferservice kommt schon bei der Bestellung ein Vertrag zustande.