Nach Pizzagenuss zum Zahnarzt

Von Ingrid Neufeld
24. September 2012

Ein Paar ließ sich vom Pizza-Lieferservice eine Pizza bringen. Leider blieb der erwartete Genuss aus. Statt auf Gemüse stieß die Kundin bei ihrer vegetarischen Pizza auf ein Metallteilchen. Dieser Biss blieb nicht ohne Folgen, denn ein Backenzahn der Kundin brach dabei ab.

Die Dame musste sich in zahnärztliche Behandlung begeben. Der beschädigte Zahn wurde mit einer Vollkeramikteilkrone überzogen. Ihre Versicherung übernahm dabei nur einen Teil der Behandlungskosten, den Rest von 1127 Euro stellte sie dem Inhaber des Pizzaservices in Rechnung und verlangte darüber hinaus auch noch Schmerzensgeld.

Da der Inhaber die eigene Verantwortlichkeit abstritt und die Forderung deshalb zurückwies, erhob die Kundin Klage vor dem Amtsgericht München. Dort bekam die Kundin Recht: Die Zahlung für den Zahnarztbesuch muss vom Beklagten übernommen werden. Zudem wurde ihr ein Schmerzensgeld von 300 Euro zugesprochen.

Begründung: Produktmangel, zudem haftet der Inhaber nach den Grundsätzen der Produkthaftung, da in diesem verhandelten Fall ein Fabrikationsfehler vorliegt. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Metallteil in der Firma des Inhabers in die Pizza gelangt ist.

Ein Mitverschulden der Kundin wird ausgeschlossen. Nach Abwägen aller Umstände wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro als angemessen beziffert.