Wann müssen Imbiss-Stuben welche Umsatzsteuer bezahlen?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
30. August 2011

Bislang gab es immer wieder Ärger um die Höhe der Umsatzsteuer bei den Imbissbuden. Jetzt hat endgültig der Bundesfinanzhof (BFH) ein Signal gesetzt.

So müssen also Betreiber von Imbissbuden, die ihren Kunden das Essen nur im "Stehen" servieren nur sieben Prozent Umsatzsteuer bezahlen, anstatt der sonst üblichen 19 Prozent, die bei einer Bereitstellung von Stühlen und Tischen für die Kunden fällig werden.