Baumschutzverordnung geht vor: Eichen dürfen nicht einfach so gefällt werden

Von Marion Selzer
24. Juli 2012

Wer eine Eiche in seinem Garten stehen hat und diese wegen dem Befall von Eichenprozessionsspinnern fällen möchte, darf das nur, wenn die bestehende Baumschutzverordnung dies zulässt, so die Richter vom Verwaltungsgericht München.

Im Fall ging es um einen Mann, der mehrere befallene Bäume in seinem Garten stehen hatte. Weil er gegen die Haare der Schädlinge allergisch reagierte, wollte er die Bäume fällen lassen. Die Stadt Fürth verweigerte dies, weil die Baumschutzverordnung das Fällen von Eichen untersagt.

Zu Recht wie die Richter entschieden. Zwar sehe die Baumschutzverordnung Ausnahmen aus grundstücksbezogenen Gründen, aber nicht wegen einer allergischen Reaktion vor.