Pflanzen, die aus dem Urlaub mitgebracht werden, können Einfuhrbestimmungen unterliegen

Von Jutta Baur
12. Juli 2011

Die wunderschöne Blume vor dem Hotelzimmer oder der Busch bei einer Tour ins Landesinnere rufen geradezu danach, in den heimischen Garten mitgenommen zu werden. Doch Vorsicht - nicht alles ist erlaubt. Bei manchen Varietäten kann man sogar jede Menge Ärger mit dem Zoll bekommen.

Die in der Schweiz ansässige Agroscope Changins-Wädenswil ACW informiert darüber, dass für viele Pflanzen Einfuhrverbote gelten. Damit sollen nicht nur die Pflanzen im Herkunftsland geschützt, sondern auch unsere heimische Flora vor unbekannten Schädlingen bewahrt werden. Für Deutschland gilt, dass in der Regel Pflanzen oder Samen aus dem EU-Bereich unbedenklich eingeführt werden können. Lediglich Gewächse, die Feuerbrandbakterien einschleppen können, sind davon ausgenommen.

Bei Pflanzen aus Gegenden, die nicht zur EU gehören, sollte man sich vorher eingehend informieren. Dabei sind die Bestimmungen relativ streng.