Der Handtuchstreit am Hotel-Pool aus rechtlicher Sicht

Rechtlich gesehen kann eine Hotelliege am Pool nicht durch ein Badehandtuch reserviert werden

Von Frank Hertel
15. April 2011

Es ist ein leidvolles Spiel: Man kommt um 11 Uhr morgens verschlafen am Hotelpool an und alle Liegen sind schon besetzt. Dagegen kann man aber nicht in jedem Fall gerichtlich vorgehen.

Besitzansprüche auf eine Liege gibt es nicht

Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts München. Dort wurde es nicht als Reisemangel gewertet, dass ein bestimmtes Hotel mit 1000 Betten nur 642 Liegen hatte. Zur Not müsse man also schon um 9 aufstehen, dann sei vielleicht noch ein gemütliches Plätzchen frei. Besonders findige Urlauber stellen sich morgens um 5 den Wecker und taumeln kurz nach unten, um am Pool auf einige Liegen Badehandtücher zu legen, um sie somit zu markieren.

Wagner sagt, das sei eigentlich nicht erlaubt. Es ergebe sich kein Besitzanspruch durch ein Badehandtuch. Wenn es stundenlang auf der Liege liegt und kein Mensch kommt, könne man das Personal bitten, das Handtuch zu entfernen. Aber wer beobachtet schon stundenlang eine Liege am Hotelpool?

Der Streit um die Liegeplätze wird also weiter gehen. Kleiner Tipp: Man kann sein Handtuch auch auf den Boden legen. Da fällt man nicht so tief.